Förderprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz

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Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Neues Förderprogramm ab 01. Juli 2022

 

Presseinformation 04. März 2025

 

Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen startet in Kürze

Auch im Jahr 2025 soll das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf wieder aufgelegt werden. Dazu werden ab dem 01. April erneut 100.000 Euro zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. 

Im Bereich Klimaschutz werden Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke für bestehende Wohngebäude mit nicht mehr als 8 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude gewährt, wenn deren Bauantrag vor dem 01. Januar 1984 gestellt wurde. Weitere Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. PV-Anlagen, PV-Minianlagen, Einbau eines Schlammfilters für Hocheffizienzpumpen und Hocheffizienzpumpen werden unabhängig vom Zeitpunkt des Bauantrages und Anzahl der WE gefördert. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert. 

Die Förderrichtlinie und der zugehörige Förderantrag werden zeitnah auf der städtischen Homepage unter www.friedrichsdorf.de zu finden sein. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die genauen Förderbedingungen und die Möglichkeiten der Antragstellung. Der Antrag ist vor Durchführung bzw. Kauf der Maßnahme zu stellen und kann frühestens ab dem 01. April an die Stadt Friedrichsdorf per Email unter foerderung(at)-Grafik wird nicht mit kopiert​friedrichsdorf.de oder auf dem Postweg gerichtet werden. Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und die (vorläufige) Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes erfolgen kann.

 
 

Richtlinie & Antrag mit DSGVO

 
 

Sonstiges: 

 
 

FAQ

 
Wie läuft das Procedere bei meinem Förderantrag ab?
  1. Sie lesen die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Diese ist zwingend zu beachten.
  2. Sie stellen im Nachgang den Förderantrag über die genannten Wege. 
  3. Ab jetzt dürfen Sie mit der Sie mit der Umsetzung der Maßnahme(n) beginnen. Angebote dürfen bereits vorab eingeholt und Aufträge vergeben werden.
  4. Sie erhalten einen vorläufigen Bewilligungsbescheid von der Stadt Friedrichsdorf. Dieser Bescheid stellt die Geldreservierungsbestätigung dar. 
  5. Sie reichen uns nach dem Erhalt des Bescheides und nach Abschluss Ihrer Maßnahme die in der Richtlinie geforderten Unterlagen vollständig, zusammen mit dem Formblatt „Verwendungsnachweis“ für Ihre Maßnahme ein. Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Stichtag hierfür ist das Antragsdatum. 
  6. Die Stadt Friedrichsdorf prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und, ob die Förderbedingungen der Richtlinie eingehalten werden. 
  7. Sie erhalten von der Stadt den finalen Bewilligungsbescheid. Ihre errechnete Fördersumme wird dann zeitnah automatisch von der Stadt auf das im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
 
Ich habe mit meiner Maßnahme vor Antragsstellung begonnen. Bin ich noch förderfähig? 
Leider ist die Förderung von bereits begonnen oder abgeschlossenen Maßnahmen über unsere Förderrichtlinie nicht möglich.
 
Die Durchführung der Maßnahme dauert länger als geplant oder verschiebt sich. Wie kann ich förderfähig bleiben? 
Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Förderprogramms bei zeitlichem Verzug zu erhalten, können Sie Ihre Frist von einem Jahr um 6 Monate aufstocken. Hierzu reichen Sie bitte spätestens einen Monat vor Auslauf der Frist den Antrag „Fristverlängerung“ bei der Stadt Friedrichsdorf ein. 
 
Welche Unterlagen muss ich einreichen? 
Die einzureichenden Unterlagen sind in der Förderrichtlinie angegeben. Zusätzlich hilft Ihnen der zwingend miteinzureichende „Verwendungsnachweis“ eine Übersicht über alle benötigten Unterlagen zu bekommen.
 
Ich kann/ möchte die beantragte Maßnahme doch nicht umsetzen. Was soll ich tun? 
Wenn Sie frühzeitig wissen, dass Sie die geplante Maßnahme doch nicht umsetzen können/möchten würden wir uns über eine kurze Rückmeldung freuen. So können Personen auf der Nachrückliste frühzeitig mitgefördert werden. 
 
 

Weitere Informationen in Bezug auf die Förderrichtlinie hier: 


Steckerfertige PV-Minianlagen: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Die Verbraucherzentrale informiert hier >>>

Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach GEG (Stand 2021*)

Im Rahmen einer Modernisierung bzw. Umsetzung von Maßnahmen, müssen folgende in der Tabelle angegebene Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht bzw. unterschritten werden: Download >>> 

Zum Thema: Die Verbraucherzentrale informiert >>>

 

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Weitere Links zu Datenbanken und anderen Internetseiten zum Thema:

 

Fördermitteldatenbank

Die Fördermitteldatenbank im Bereich Bauen, Modernisieren und Energie sparen. Alle Förderungen von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und Energieversorgern.

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Förderdatenbank

Bundesminnisterium für Wirtschaft und Energie

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Förderkompass Hessen

Förderkompass Hessen

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Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz

BINE Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz

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Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen der Altbausanierung sowie zur Wärmedämmung und Verminderung des Energieverbrauchs mit Zuschüssen und Darlehen. Zuschüsse müssen direkt bei der KfW beantragt werden, Darlehen werden über die jeweilige Hausbank beantragt.

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