Umwelt-Tipps
- 04/24 - Rasenflächen umweltfreundlich gestalten
- 05/24 - Kochsalz - der unterschätze Alleskönner!
- Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen startet in Kürze
- Gutscheine für kostenlose aufsuchende Energieberatung der Verbraucherzentrale
- Seit dem 1. März läuft die Brut- und Setzzeit – So schützen wir die heimische Tierwelt
12.04.2024: 04/24 - Rasenflächen umweltfreundlich gestalten
Die Tage werden länger und wärmer. Die meisten unserer Gartenpflanzen sind aus dem Winterschlaf aufgewacht. Das gilt auch für unsere Rasenflächen im Garten. Hier müssen zum Saisonbeginn viele Pflegemaßnahmen durchgeführt werden - mähen, vertikutieren, lüften, sanden, düngen und nach säen, um auch im Sommer eine schöne Grünfläche im heimischen Garten vorzufinden. Häufig vergessen wir, dass Rasenflächen zu den pflegeintensivsten Flächen im Garten gehören. Um dies zu ändern, haben wir ein paar umweltfreundliche Tipps rund um die Rasenflächen zusammengestellt.
1. Unkräuter sind auch nur Kräuter
Viele Menschen streben im heimischen Grün einen nahezu perfekten „englischen Golfrasen“ an. Wildkräuter wie beispielsweise Gänseblümchen, Gundermann, Löwenzahn oder Klee werden zügig aus der Wiese entfernt. Dies kostet häufig Kraft und Zeit und hinterlässt einen artenarmen Garten ohne Nahrungsquellen für Insekten. Um die heimische Tierwelt zu unterstützen, können wir die Kräuter stehen lassen und uns in Zukunft an den summenden Insekten erfreuen.
2. Rasenfrisuren
Rasenflächen werden in der Regel ca. alle sieben Tage gemäht. Dies ist nicht nur ein enormer Zeitaufwand, sondern führt auch zu einer sortenarmen, kurzgeschorenen Grünfläche, die Tieren nur wenig Lebensraum bietet. Um die Mähfläche zu verkleinern, können wir Rasenfrisuren anlegen. Hierbei werden manche Bereiche nicht gemäht, sondern wachsen gelassen. Dabei entstehen schöne Formen und Motive. Im Netz gibt es hierzu viele kreative Ideen zum Nachmachen und Ausprobieren.
3. Blühflächen und Beete statt Rasenflächen
Alternativ können wir Rasenflächen zu Blühflächen umwidmen und Beete anlegen. Diese Flächen bieten vielen Tieren ausreichend Nahrung und einen Lebensraum. Zusätzlich haben Blühflächen einen geringeren Pflegebedarf als Rasenflächen und bringen Farbe in unseren Garten.
4. Alternative Rasenpflanzen
In vielen Gärten entstehen im Lauf des Jahres braune bis pflanzenfreie Stellen in den Rasenflächen. Dies kann zum einen an den heißen Sommern liegen oder von einer starken Beanspruchung herrühren. Wenn wir auch im Sommer eine schöne grüne Fläche haben möchten, ohne jeden Abend den Rasensprenger anzustellen oder ständig mähen zu müssen, können wir auch nach alternativen Rasenpflanzen Ausschau halten. Hierbei eigenen sich zum Beispiel die römische Kamille (weiße Blüten zwischen Juli und September, max. 15 cm Höhe, trittfest), die Teppichverbene (rosafarbene Blüten ab Mai, max. 5 cm Höhe, sehr trittfest, trockenresistent) oder das Gänseblümchen. Weitere Rasenersatzpflanzen finden wir im Netz.
27.05.2024: 05/24 - Kochsalz - der unterschätze Alleskönner!
Jeder von uns hat Kochsalz daheim im Küchenschrank bei den Gewürzen, doch Salz kann uns auch außerhalb des Abschmeckens helfen.
Schnelle Hilfe gegen Küchenschimmel
Nach dem Einkaufen legen wir unser Gemüse in das Gemüsefach. Bereits nach wenigen Tagen sind unsere Salatgurken weich und die Erdbeeren schimmelig. Zusätzlich macht sich ein ekelerregender Geruch im Kühlschrank breit. Ähnliche Probleme haben wir im Kaffeesatzbehälter unserer Kaffeemaschine. Dieser schimmelt regelmäßig. Auch unsere Küchen-Biomülldose hat einen grünlichen Pelz angesetzt. Viele von uns kennen das Problem.
Hierfür gibt es einen einfachen Trick, um dies zu umgehen: Kochsalz!
Kochsalz hat die Eigenschaft, Wasser an sich zu binden. Stellen wir ein kleines Gefäß mit Salz in den Kühlschrank, können wir das Schimmelrisiko herabsetzen und den schlechten Geruch binden. Wenn wir den Boden unseres Satzbehälters oder unseres Küchenbiomülls mit Salz bedecken, kommt es auch hier nur noch selten zur Schimmelbildung.
Luftentfeuchten
Die hygroskopische Eigenschaft von Salz können wir auch zum Herabsetzen der Luftfeuchtigkeit nutzen. Ist unser Keller beispielsweise häufig feucht, bietet sich ein salziger Luftentfeuchter an, um so Gegenstände vor dem Verschimmeln zu retten. Hierzu müssen wir nur etwas Salz auf eine Untertasse geben und diese dann im Raum platzieren.
Getränke-Schnellkühlung
Ein praktischer Tipp für den Sommer, wenn es mal schnell gehen muss: In einem Bad aus Eiswürfeln und Salz kühlen Getränke rasend schnell ab. Denn Salz senkt den Gefrierpunkt von Wasser, weshalb das Eis schneller schmilzt. Die Energie für das Schmelzen stammt aus der Temperatur der Getränke. Aus diesen wird die Wärme abgezogen. So sind die Getränke schnell gekühlt.
Rotweinflecken entfernen
Salz kann auch gegen Rotwein- oder Traubensaftflecken helfen. Haben wir unser Getränk verschüttet, hilft es, den Fleck mit Wasser zu befeuchten und die Stelle dann mit Salz zu bedecken. Das Salz zieht nun die Flüssigkeit aus der Kleidung, der Tischdecke oder dem Teppich.
04.03.2025: Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen startet in Kürze
Auch im Jahr 2025 soll das Förderprogramm der Stadt Friedrichsdorf wieder aufgelegt werden. Dazu werden ab dem 01. April erneut 100.000 Euro zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Im Bereich Klimaschutz werden Zuschüsse für die Außenwand- und Dachdämmung, Fensteraustausch, Dämmung der obersten Geschoss- und Kellerdecke für bestehende Wohngebäude mit nicht mehr als 8 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude gewährt, wenn deren Bauantrag vor dem 01. Januar 1984 gestellt wurde. Weitere Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. PV-Anlagen, PV-Minianlagen, Einbau eines Schlammfilters für Hocheffizienzpumpen und Hocheffizienzpumpen werden unabhängig vom Zeitpunkt des Bauantrages und Anzahl der WE gefördert. Im Bereich Klimaanpassung werden die Dach- und Fassadenbegrünung sowie der Einbau von Zisternen und eines Hauswasserwerks mit Filteranlage gefördert.
Die Förderrichtlinie und der zugehörige Förderantrag werden zeitnah auf der städtischen Homepage unter www.friedrichsdorf.de zu finden sein. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die genauen Förderbedingungen und die Möglichkeiten der Antragstellung. Der Antrag ist vor Durchführung bzw. Kauf der Maßnahme zu stellen und kann frühestens ab dem 01. April an die Stadt Friedrichsdorf per Email unter foerderung@friedrichsdorf.de oder auf dem Postweg gerichtet werden. Über die Bewilligung entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung und die (vorläufige) Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes erfolgen kann.
31.01.2025: Gutscheine für kostenlose aufsuchende Energieberatung der Verbraucherzentrale
Im Rahmen der in 2018 gestarteten Gutschein-Aktion der Energieberatungsstützpunkte u. a. von Friedrichsdorf, Neu-Anspach, Oberursel in Kooperation mit dem Förderverein POWER e.V. des Hochtaunuskreises, besteht ab sofort für Friedrichsdorfer Bürger(innen) die Möglichkeit, Gutscheine für eine Aufsuchende Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen über die Stadtverwaltung zu erhalten.
Die Beratungsthemen erstrecken sich dabei für Wohnungs- und Hauseigentümer(innen), sowie Mieter(innen) u. a. auf:
- Energieverbrauch im Haushalt prüfen
- Energieprofil des Gebäudes/der Wohnung erkennen
- Heizungsanlage optimieren (nur in der Heizperiode)
- Solarwärmeanlage optimieren (nur im Sommer)
- Heizungsanlage austauschen
- Photovoltaik-Potenzial untersuchen
Vom Ablauf her ist zunächst eine telefonische Beratung mit der Verbraucherzentrale (Vz) zu dem gewünschten Thema erforderlich. Wird in diesem Rahmen festgestellt, dass eine Aufsuchende Energieberatung erforderlich ist, kommt ein(e) unabhängige(r) Energieberater(in) der Vz in die Wohnung oder das Haus des Ratsuchenden um sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation zu machen. Je nach Thematik prüfen und messen sie, beraten Sie und geben Ihnen individuelle Tipps. Die Ergebnisse dieser Beratung erhalten Sie vier Wochen nach dem Termin in Form eines Berichts.
Die telefonische Erstberatung erfolgt unter 0800 – 809 802 400.
Diese Beratung kostet Sie Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Eigenanteil von 40 Euro, der per Gutschein komplett kostenlos ist.
Der Förderverein POWER e.V. übernimmt für die Bürger(innen), deren Kommune Mitglied im Förderverein ist, den normalerweise privat zu tragenden Eigenanteil.
Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung, bis zur Erschöpfung des Kontingents. Pro Haushalt kann ein Gutschein eingelöst werden.
Der Erhalt und die Anmeldung für den Gutschein ist für interessierte Bürger aus Friedrichsdorf über die städtische Umwelt- und Energieberatung unter
- Alina Bauckhage (Email: alina.bauckhage@friedrichsdorf.de) oder
- Frank Eckert (Email: frank.eckert@friedrichsdorf.de) möglich.
04.03.2025: Seit dem 1. März läuft die Brut- und Setzzeit – So schützen wir die heimische Tierwelt
Die Brut- und Setzzeit ist eine entscheidende Phase, von März bis September, in der viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen. Von einem ruhigen und ungestörten Lebensraum profitieren unter anderem Vögel, Rehe und Wildschweine, die in dieser Zeit besonders aktiv und schutzbedürftig sind. Störungen können zu erheblichem Stress führen und im schlimmsten Fall den Verlust des Nachwuchses zur Folge haben. Um den Fortbestand vieler Tierarten zu sichern, können wir mit etwas Rücksicht viel dazu beitragen, unsere heimische Tierwelt zu schonen.
Hunde sollten beispielsweise während dieser Zeit in Wäldern und Naturschutzgebieten generell an der Leine geführt werden. Auch Katzenbesitzer können mit Einschränkung des Freigangs, zumindest während den Morgen- und Abendstunden einen großen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Singvögel leisten.
Wir selbst können das Betreten des Unterholzes und der freien Landschaft abseits befestigter Wege vermeiden und auf laute Geräusche verzichten, um Wildtiere nicht unnötig zu aufzuschrecken.
Für Gartenbesitzer gilt außerdem: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Abschneiden, auf den Stock zu setzen oder das Beseitigen von Bäumen, Hecken und Sträuchern grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für kleinere Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung von Zuwachs oder Gesunderhaltung der Pflanzen dienen.