Öffentliche Bekanntmachungen - Aktuell
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Sperrung des Straßenabschnittes Dillinger Straße ab Kreuzung Dillinger Straße/Taunusstraße bis zur Einmündung An den 30 Morgen vom 25.07.2024 bis 28.07.2024 und Umleitung des Stadtbusses der Linie 53 und der Nachtbuslinie n35
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. AN228 „Backesgärten“
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 143 “Philipps Quartier“
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
18.07.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
und Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und
Wiesbaden
Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit
mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der
Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen
mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen
von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden,
aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im
Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau,
Offenbach a. M. und Wiesbaden.
Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
(https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht
und zum Download bereitgestellt.
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder
postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt-
bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort
„Lärmaktionsplanung" bis zum 7. August 2024 eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntmachung
17.07.2024: Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 11. Juli 2024 folgende Zehnte Satzung zur Änderung der
Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 12. Juli 1993 beschlossen:
pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrates, des Ortsbeirates, des
Ausländerbeirates oder des Gremiums, in dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes sonst
mitwirken, folgende Aufwandsentschädigung:
in Höhe von € 40,00.
verordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen
Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Öffentliche Bekanntmachung
17.07.2024: Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl.
S. 90), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf durch Beschluss vom
11. Juli 2024 folgende Sechste Änderung der Geschäftsordnung für die Friedrichsdorfer
Jugendvertretung vom 21. Juni 2012 beschlossen.
1. Die Jugendvertretung vertritt die Interessen der Friedrichsdorfer Kinder und Jugendlichen
der Stadt. Sie berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche
betreffen.
Soziales, Kultur und Sport, hören die Jugendvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die
Kinder und Jugendliche betreffen. Dies geschieht in der Weise, dass die Jugendvertretung
entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt, oder dass Mitglieder der
Jugendvertretung sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern.
der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen können. Nach vorheriger
Abstimmung mit den jeweiligen Ausschussvorsitzenden können sie sich zu relevanten Fragen,
die Kinder und Jugendliche betreffen, äußern. Die Jugendvertretung hat darüber hinausgehend
ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung bzw. ihren
Ausschüssen in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Vorschläge werden
schriftlich bei dem Magistrat eingereicht.
dung zuständig sind. Entscheidungen über die Vorschläge fallen in angemessener Frist. Der
Magistrat teilt die Entscheidung der Jugendvertretung schriftlich mit.
Stadtverordnetenversammlung befassen und die die Interessen der Kinder und Jugendlichen
betreffen, informiert. Hierzu bekommt die oder der Vorsitzende die Einladung sowie die
Niederschrift zu den Sitzungen der Ausschüsse, in denen für Kinder und Jugendliche relevante
Themen beraten werden, in elektronischer Form.
Dezernentin/dem zuständigen Dezernenten die für die Arbeit der Jugendvertretung erforderlichen
Informationen holen, soweit keine Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitspflichten bestehen.
gewählt. Die Friedrichsdorfer Jugendvertretung besteht aus 11, mindestens jedoch aus
3 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 1. Dezember. Wahlberechtigt
sind alle Kinder und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Friedrichsdorf. Sie müssen mindestens
10 und dürfen höchstens 19 Jahre alt sein.
das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
eröffnet, wenn mindestens 5 Wahlbewerbungen mit der entsprechenden Zustimmungserklärung,
im Falle einer Wahl das Amt anzunehmen, fristgerecht eingegangen sind.
Mitglieder zu wählen sind. Die Häufung von Stimmen ist unzulässig. Eine Stellvertretung bei der
Stimmabgabe ist nicht zulässig.
Bei Stimmengleichheit entscheidet bei der Zuteilung des letzten Sitzes das Los.
oder Briefwahlen angeboten werden, es muss aber immer die Möglichkeit bestehen, an einem
festen Wahltag zentral im Rathaus zu wählen. Der Antrag auf Briefwahl kann bei dem Jugendbüro
gestellt werden. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen muss spätestens am Wahltag im Rathaus
beim Jugendbüro erfolgen. An diesem Wahltag erfolgt die Vorstellung der Kandidaturen durch die
Personen selbst und ausgehängte Steckbriefe. Dies geschieht vor der eigentlichen Wahlhandlung.
Jugendbüro. Die Wahlberechtigten werden durch ein persönliches Schreiben zur Wahl eingeladen
und die entsprechenden Wahlmöglichkeiten mitgeteilt.
schließlich über den Aushang der Steckbriefe vorgestellt.
berinnen und Bewerber müssen sich mit dem entsprechenden Formular beim Jugendbüro
melden. Sie werden spätestens zwei Wochen vor der Wahl auf der Seite des Friedrichsdorfer
Jugendbüros und auf der Homepage der Stadt Friedrichsdorf bekannt gegeben.
andere Weise auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich, welcher Bewerberin oder welchem
Bewerber sie oder er ihre oder seine Stimme geben will. Stimmen sind ungültig, wenn der
Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, den Willen der Wählerin bzw. des Wählers nicht
zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, mehr Stimmen oder eine
Häufung von Stimmen enthält.
Dezernent für Jugend und Soziales, im Falle einer Verhinderung die oder der für die Jugend-
vertretung zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Jugendbüros. Für die Durchführung der
zentralen Wahl wird ein Wahlausschuss berufen, der aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter
und drei weiteren Mitgliedern, die von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter benannt werden,
besteht.
Wahlmöglichkeiten geschlossen sind. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt auf der
Homepage des Jugendbüros und weiteren aktuellen digitalen Plattformen. Gewählte Mitglieder
sowie Nachrücker, die nicht persönlich anwesend sind, werden schriftlich benachrichtigt. Über
die Wahlhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen und durch die Mitglieder des Wahlvorstandes
zu unterzeichnen.
die Wahl in den einzelnen Wahllokalen muss eine Niederschrift angefertigt werden.
dem Jugendbüro schnellstmöglich eine neue Wahl organisiert. Die Jugendvertretung welche im
folgenden Wahlgang gewählt wurde, ist ab dem 1. des Folgemonats der Nachwahl bis zum
30. November des zweiten Amtsjahres im Amt.
dass alle Mitglieder der Jugendvertretung der Auflösung der Jugendvertretung zustimmen, wird
dies als eine Rücktrittserklärung jedes Mitglieds der Jugendvertretung behandelt. In diesem Fall
sind Neuwahlen einzuberufen. Bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Jugendvertretung
bleiben alle Amtsträger kommissarisch im Amt.
im Rathaus statt. Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung lädt zu der
konstituierenden Sitzung ein und leitet diese bis zur Wahl einer oder eines Vorsitzenden. In der
ersten Sitzung wählt die Jugendvertretung mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorstand aus
ihrer Mitte.
Jugendvertretung kann sich im Rahmen dieser Geschäftsordnung eine weitere Ordnung geben
und darin ihre inneren Angelegenheiten und ihre Arbeitsweise selbst bestimmen. Sie hat das
Recht, die Zahl der Vorstandsmitglieder zu bestimmen und den Vorstand zu wählen sowie weitere
Ausschüsse und/oder Arbeitskreise zu bilden.
Arbeitskreistreffen können auch rein digital oder in hybrider Form durchgeführt werden. Die
Sitzungen sind öffentlich. Zeit, Ort und Tagesordnung werden rechtzeitig vor der Sitzung öffentlich
bekannt gemacht. Die Jugendvertretung tagt in der Regel alle zwei Monate, jedoch höchstens
6 Mal im Jahr.
meisterin bzw. den Bürgermeister und die zuständige Dezernentin bzw. den zuständigen
Dezernenten. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der
oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-
Adresse vorliegt. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens
drei volle Kalendertage liegen. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Soziales Kultur
und Sport sowie die Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladung. Hier ist für die Übersendung
der Ladung in elektronischer Form maßgebend, ob gegenüber der oder dem Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung eine Erklärung zur Zustellung von Einladungen in elektronischer
Form vorliegt.
Geschäftsstelle wird eine verantwortliche Mitarbeiterin/ein verantwortlicher Mitarbeiter des
Jugendbüros benannt. Ein eigener Internetauftritt der Jugendvertretung wird auf der Homepage
des Jugendbüros eingerichtet. Die Jugendvertretung vertritt sich selbst auf aktuellen online
Plattformen. Dafür bestehen eigene Accounts. Besteht kein eigener Account, so kann ein eigener
Account für die Jugendvertretung erstellt werden. Für die Erreichbarkeit der Jugendvertretung
wird eine allgemeine E-Mail-Adresse (jugendvertretung@friedrichsdorf.de) angelegt.
Öffentliche Bekanntmachung
13.07.2024: Sperrung des Straßenabschnittes Dillinger Straße ab Kreuzung Dillinger Straße/Taunusstraße bis zur Einmündung An den 30 Morgen vom 25.07.2024 bis 28.07.2024 und Umleitung des Stadtbusses der Linie 53 und der Nachtbuslinie n35
Aus Anlass der diesjährigen Dillinger Kerb wird der Straßenabschnitt Dillinger Straße ab der Kreuzung Dillinger Straße/Taunusstraße bis zur Einmündung An den 30 Morgen in der Zeit von Donnerstag, 25.07.2024,10.00 Uhr bis Sonntag, 28.07.2024, 16.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Ab Donnerstag, 25.07.2024, 10.00 Uhr werden die regulären Haltestellen Dillinger Kirche, Fuchspfad, Saalburgstraße/Dillinger Straße und Saalburgstraße/Hoher Weg bis zum Samstag, 27.07.2027 nicht angefahren.
Eine Ersatzhaltestelle wird in der Saalburgstraße, unterhalb der Kreuzung Saalburgstraße/ Hoher Weg, eingerichtet.
Die Verkehrsbehörde der Stadt Friedrichsdorf bittet alle Besucher der Dillinger Kerb, die auf ihr Fahrzeug nicht verzichten können, dieses ordnungsgemäß abzustellen, so dass Fußgänger nicht behindert werden, keine Ein- und Ausfahrten blockiert sind und im Bedarfsfall Rettungsfahrzeuge ungehindert die Zufahrt zum Veranstaltungsort passieren können.
Friedrichsdorf, den 19.07.2024
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Lars Keitel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
15.06.2024: Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. AN228 „Backesgärten“
Boden Untergrundaufbau, Chemische (1)
Tiere Bestandsaufnahme (Vögel, (2)
Mensch / schalltechnische Untersuchung, (3)
Download Bebauungsplan.Vorentwurf Nr. 228 - Backesgärten - Geltungsbereichsabgrenzung >>>
Öffentliche Bekanntmachung
15.06.2024: Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 143 “Philipps Quartier“
Download Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 143 - Philipps Quartier - Geltungsbereichsdarstellung >>>