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Öffentliche Bekanntmachung
26.03.2025: Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund des § 5 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den §§ 127 und 127a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2024 den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
Erträge Aufwendungen Ergebnis
EUR EUR EUR
I. Im Erfolgsplan auf -10.778.000 10.595.150 -182.850
Davon für:
10 Wasserversorgung -4.345.950 4.165.950 -180.000
20 Verkehrsbetrieb -2.171.350 2.171.350 0
30 Bau- und Betriebshof -3.950.700 3.950.700 0
40 Stromerzeugung -22.000 19.150 -2.850
50 Wohnungsbau -288.000 288.000 0
Einnahmen Ausgaben + / -
EUR EUR EUR
II. Im Vermögensplan auf 3.384.000 3.384.000 0
Davon für:
10 Wasserversorgung 2.609.000 2.609.000 0
20 Verkehrsbetrieb 24.000 24.000 0
30 Bau- und Betriebshof 548.000 548.000 0
40 Stromerzeugung 11.000 11.000 0
50 Wohnungsbau 192.000 192.000 0
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
EUR 2.160.000
Davon für: EUR
10 Wasserversorgung 1.870.000
20 Verkehrsbetrieb 0
30 Bau- und Betriebshof 290.000
40 Stromerzeugung 0
50 Wohnungsbau 0
Der Bürgermeister wird gemäß § 50 in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung sowie § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Eigenbetriebssatzung ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf
EUR 3.775.000
Davon für: EUR
10 Wasserversorgung 2.940.000
20 Verkehrsbetrieb 0
30 Bau- und Betriebshof 835.000
40 Stromerzeugung 0
50 Wohnungsbau 0
§ 4
Der Höchstbetrag von Liquiditätskrediten, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf
EUR 500.000
§ 5
Die dem Wirtschaftsplan beigelegte Stellenübersicht ist gemäß § 15 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz Bestandteil dieses Planes.
Friedrichsdorf, 5. Dezember 2024
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
(Siegel)
Lars Keitel
Bürgermeister
Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses über den
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025
Der Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 102, Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Satzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Az.: 90.16
20. März 2025
Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes "Stadtwerke Friedrichsdorf''
Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Hiermit genehmige ich
a) gemäß § 115 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 des Beschlusses über den
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzten
Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzten
Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von
2.160.000 €
(i.W.: „zwei Millionen einhundertsechzigtausend Euro"),
b) gemäß § 115 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO den in § 3 des vorgenannten Beschlusses
festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.775.000 €
(i.W.: „drei Millionen siebenhundertfünfundsiebzigtausend Euro"),
c) gemäß § 115 Abs.1 und 3 i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 des vorgenannten Beschlusses
für die Aufnahme von Liquiditätskrediten festgesetzten Höchstbetrag von
für die Aufnahme von Liquiditätskrediten festgesetzten Höchstbetrag von
500.000 €
(i.W.: „fünfhunderttausend Euro“).
Der Landrat
des Hochtaunuskreises
(Dienstsiegel)
gez.
Ulrich Krebs
Landrat“
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt zur Einsicht
in der Zeit vom 27. März bis zum 4. April 2025 während der nachstehenden Dienststunden der
Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214,
öffentlich aus:
in der Zeit vom 27. März bis zum 4. April 2025 während der nachstehenden Dienststunden der
Stadtwerke Friedrichsdorf, Färberstraße 13-15, 61381 Friedrichsdorf, II. Stock, Zimmer 214,
öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Friedrichsdorf, 24. März 2025
Der Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
gez.
Lars Keitel
Bürgermeister