Informationen zum Wohnungsantrag und zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

Luftbild Friedrichsdorf Ansicht Merkblatt und Antrag 

Ein Wohnberechtigungsschein weist nach, dass alle in ihm aufgeführten Personen eine gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Grundsätzlich ist der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in der Stadt zu stellen, in der Sie gemeldet sind. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen über Ihre Einkünfte gestellt werden. Der Wohnberechtigungsschein ist in ganz Hessen gültig und berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung. Durch die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist noch keine Wohnungssuche aktiviert.

Die Stadt Friedrichsdorf verfügt über eigene Liegenschaften, die von der Stadt verwaltet 
und vermietet werden. Zudem besitzt die Stadt Belegrechte für Wohnungen von in 
Friedrichsdorf tätigen Wohnungsunternehmen. Hier werden den Wohnungsunternehmen,
bei Freiwerden einer entsprechenden Wohnung, Bewerber der städtischen Bewerberliste
vorgeschlagen. Wer in diesem Fall eine Wohnung erhält obliegt dem jeweiligen 
Wohnungsunternehmen.
 
Um auf die Wohnungsbewerberliste aufgenommen zu werden ist ebenso, wie für den 
Wohnberechtigungsschein, ein Antrag zu stellen.
 
Sollten Sie die Kriterien zur Eintragung auf die Wohnungsbewerberliste erfüllen, erhalten 
Sie einen positiven Bescheid. Dieser ist ebenfalls ein Jahr gültig. Sollten Sie sich weiter auf Wohnungssuche befinden und den Platz auf der Bewerberliste behalten wollen, haben Sie 2 Wochen vor Ablauf einen Folgeantrag für die Wohnungsbewerberliste zu stellen und 
aktuelle Nachweise zu Einkommen, Personenzahl etc. vorzulegen.
 

Voraussetzungen:

  • Bezug zur Stadt Friedrichsdorf:
    • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Stadt Friedrichsdorf oder
    • Berufliche Tätigkeit in der Stadt Friedrichsdorf (Unbefristetes Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monate) oder
    •  Verwandte 1. Grades, die über einen Wohnsitz in der Stadt Friedrichsdorf verfügen.
  • Unzureichende Unterbringung oder von einem Wohnungsverlust bedroht.
   So zum Beispiel, wenn:
  • keine eigene Wohnung vorhanden ist
  • Unterbringung in einer Notunterkunft
  • Vorhandene Wohnung zu klein oder zu teuer ist (ortsübliche Miete)
  • Krankheitsbedingter Wohnungswechsel erforderlich ist (Attest als Nachweis)
  • Kündigung des Vermieters vorliegt
  • Räumungsklage droht
  • Der Antrag ist auf 6 Personen (inkl. Antragsteller) limitiert, da die verfügbaren Wohnungsgrößen beschränkt sind.
Dem Antrag sind alle Nachweise, gemäß Merkblatt, in Kopie beizulegen!
Andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden
 

Die nachfolgenden Unterlagen sind in KOPIE mit einzureichen falls zutreffend:

 
  • Personalausweis, Pass oder gültigen Aufenthaltsstatus
  • Meldebestätigung oder Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
    von allen berufstätigen Antragsstellern eine von der jeweiligen Arbeitgeberin/ vom jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Verdienstbescheinigung oder Kopien der letzten drei Abrechnungen. Kopien der Rentenbescheide, der Steuerbescheide oder sonst. Einkommensnachweise (Arbeitslosenbescheide oder Grundsicherungsbescheide, etc.). Bei Einkommensteuerpflichtigen oder Selbstständigen ist ein Nachweis vom zuständigen Finanzamt vorzulegen.
  • Erhöhte Werbungskosten - (Nachweis vom Finanzamt)
  • Bei Schwerbehinderten oder Schwerbeschädigten - den Ausweis oder den Bescheid
  • Nachweis über Trennung / Scheidung bei Ehepaaren
  • Schwangerschaft - ärztliche Bescheinigung
  • Studierende oder Auszubildende - Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über bestehendes Vermögen – entsprechende Nachweisdokumente
  • Unterhaltszahlungen – Nachweis z.B. über Unterhaltsvereinbarung oder Unterhaltstitel
  • Kündigungsschreiben oder Räumungstitel
  • Falls der Wohnungswechsel durch Krankheit begründet ist, ein entsprechendes ärztliches Attest.
  • Falls vorhanden, legen Sie uns bitte Ihren Wohnberechtigungsschein bei.
 
Wohnflächenbegrenzung, Einkommensgrenzen und Freibeträge
 

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Antrag für Wohnungsbewerber & Wohnberechtigungsschein

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Weitere Information für Wohnungsbewerber und Wohnberechtigungsschein

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