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Baugenehmigungsfreie Vorhaben - Antragsstellung für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 73 Abs. 4 HBO
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Kurzbeschreibung
Information zur AntragsstellungKurzbeschreibung
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 73 Abs. 4 Hessischer Bauordnung (HBO) für baugenehmigungsfreie Vorhaben.
Für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach Anlage zu § 63 HBO,
- die einer Abweichung von einer örtlichen Bauvorschrift nach § 91 HBO oder,
- eine Ausnahme bzw. Befreiung von einem Bebauungsplan oder einer anderen städtischen Satzung bedürfen,
ist der Antrag bei der Stadt Friedrichsdorf einzureichen.
zuständiges Amt: Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt
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