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Baugenehmigungsfreie Vorhaben - Antragsstellung für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 73 Abs. 4 HBO

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Kurzbeschreibung
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 73 Abs. 4 Hessischer Bauordnung (HBO) für baugenehmigungsfreie Vorhaben.


Für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach Anlage zu § 63 HBO,



  • die einer Abweichung von einer örtlichen Bauvorschrift nach § 91 HBO oder, 

  • eine Ausnahme bzw. Befreiung von einem Bebauungsplan oder einer anderen städtischen Satzung bedürfen,



ist der Antrag bei der Stadt Friedrichsdorf einzureichen.

 
Information zur Antragsstellung
zuständiges Amt: Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt

 

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