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Kinderbetreuung - Erklärung über eine selbstständige freiberufliche Erwerbstätigkeit
Kurzbeschreibung
Die Vergabe von Kinderbetreuungsplätze erfolgt gem. § 25 SGB VIII nach Bedarf anhand der Berufstätigkeit der Eltern.
Dafür benötigt die Stadt Friedrichsdorf eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers.
Selbstständige Personen können den Nachweis durch die Erklärung über eine selbstständige/freiberufliche Erwerbstätigkeit vorlegen. Die Erklärung wird erstmals bei der Anmeldung erforderlich.
Da sich die berufliche Situation ändern kann, verpflichten sich die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung dazu, einmal jährlich eine aktuelle Bescheinigung vorzulegen um zu prüfen, ob der Bedarf des Platzes noch vorhanden ist.
zuständiges Amt: Amt für soziale Angelegenheiten
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