Trinkwasser-Ampel Stadtwerke Friedrichsdorf

Schmuckbild

Die vermehrt auftretenden extremen Wetterereignisse, insbesondere die langen und trockenen Wetterphasen, verlangen einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser. Wir möchten Sie daher zu einem umsichtigen Verbrauchsverhalten motivieren und über die aktuelle Trinkwassersituation in Friedrichsdorf informieren.

Hierzu stellen wir Ihnen mittels einer Ampel täglich Hinweise zum möglichen Umgang mit Trinkwasser online und bitten Sie in der jeweiligen Ampelphase um einen situationsbedingten Umgang mit unserem Trinkwasser.

Derzeit steht die Ampel auf ...

 

 

Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise und handeln Sie entsprechend!

 

Trinkwasserampel grün!

Ampel zeigt Grün!

Der Trinkwasserverbrauch bewegt sich im Bereich des saisonalen Durchschnitts und kann durch die Eigengewinnung und einen moderaten Fremdwasserbezug sichergestellt werden.

Auch wenn ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, bitte wir Sie um einen verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit unserem Lebensmittel Nummer 1! 

Wir bitten Sie, die Trinkwasserampel insbesondere in den warmen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten zu beobachten, vorzugsweise vor der Entnahme größerer Wassermengen aus dem Trinkwassernetz oder der Programmierung von Beregnungsanlagen.

 


Trinkwasserampel gelb

Ampel zeigt Gelb!

 
Der Trinkwasserverbrauch liegt in Friedrichsdorf seit mehreren Tagen über dem saisonalen Durchschnittsverbrauch und nahe am möglichen Tagesspitzenwert. Die Gewinnungsanlagen arbeiten mit sehr hoher Förderleistung und der Bezug von Fremdwasser nähert sich der maximal zur Verfügung stehenden Menge.
 
Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist notwendig, dazu halten Sie bitte folgende Regeln ein:
 
  • Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es unbedingt notwendig ist!
  • Schränken Sie die Garten- /Rasenbewässerung auf das notwendigste ein
  • Nutzen Sie kein Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Reinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Anwendungen!
  • Unterlassen Sie das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern!
  • Falls Sie dringend größere Mengen Trinkwasser entnehmen müssen, z.B. bei Bautätigkeiten aus Standrohren, sind diese vorab unbedingt mit den Stadtwerken abzustimmen.

 


Trinkwasserampel rot

Ampel zeigt Rot!

 
Der Trinkwasserverbrauch liegt in Friedrichsdorf seit mehreren Tagen über der verfügbaren Tagesspitzenmenge. Die Gewinnungsanlagen arbeiten an der Fördergrenze und der Bezug von Fremdwasser befindet sich im Bereich der maximal zur Verfügung stehenden Menge.
 
Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie der Bereithaltung von Löschwasserreserven und zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige nennenswerte Reduzierung des Verbrauchs zwingend notwendig. 
 
Wir fordern Sie eindringlich auf, ergänzend zu den Vorgaben der „gelben Ampel“ die nachfolgenden Regeln einzuhalten:
 
  • die Garten- /Rasenbewässerung sofort einzustellen!
  • nur noch Neuanpflanzungen moderat zu bewässern!
  • die Entnahme von Trinkwasser aus Standrohren zu stoppen!
  • uns zu kontaktieren, wenn Sie beobachten, dass große Trinkwassermengen entnommen werden!

 


Helfen Sie mit, die Wasserampel zu einem Erfolg zu machen, damit uns dieses Szenario erspart bleibt:

Trinkwassernotstand

Der Trinkwassernotstand!

 
Liegen die Trinkwasserverbrauchsmengen anhaltend höher als die Eigenwasserförderung und der maximal mögliche Fremdwasserbezug, ist die öffentliche Wasserversorgung gefährdet. In diesem Fall wird durch den Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen in der Wasserversorgung vom 01. 01.2002, der Wassernotstand festgestellt.
 
Die Gefahrenabwehrverordnung verbietet dann im Einzelnen, Trinkwasser für folgende Zwecke zu verwenden:
 
  • zum Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten,
  • zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen und Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken, 
  • zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspeianlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen, 
  • zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie zum Betrieb von Klimaanlagen, 
  • zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
 

Trinkwasser darf dann nur noch für den menschlichen Gebrauch, wie Reinigung, Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten genutzt werden!

 
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.
Der Magistrat kann Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.
 
 

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