Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv
Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.
- Planfeststellungsbeschluss RP-Darmstadt für die Elektrifizierung der Taunusbahn
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Richtlinie der Stadt Friedrichsdorf für die Gewährung der Anreizförderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2024
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. AN228 „Backesgärten“
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 143 “Philipps Quartier“
- Wahl zum Europäischen Parlament
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen
- Hebesatzung
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2024
- Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG DER STADT FRIEDRICHSDORF
- Fünfte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2022
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Entgeltsatzung für das „Forum Friedrichsdorf“ – Kultur- und Tagungszentrum der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Aufhebung und Neuanordnung eines Schutzbereichs
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausführungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe - K11
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2023
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2023
- Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Seniorenbeiratswahl 2023 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung -
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Umlegungsverfahren „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Bebauungsplan Nr. 143 „Philipps Quartier“
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen und Funktionsübertragung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
- Zehnter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen.
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden sowie für Lastenräder zu privaten oder gewerblichen Transportzwecken
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Satzung über die Straßenreinigung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2022
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2022
- Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf vom 1. Juni 2015
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlordnung für den Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Wahlbekanntmachung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Aufstellungsbeschluss und Offenlegung Bebauungsplan Nr. 142 Kita an der Bleiche
- Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 bzw. vom 28. März 2021 (Stichwahl) - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 64 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2021
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Stadtverordnetenwahl, Ortsbeiratswahlen und Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 14. März 2021
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 228 "Backesgärten"
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Planfeststellung für das Bauvorhaben „Bahnhof Friedrichsdorf (Ts.) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau", Bahn-km 23,700 bis 24,100 der Strecke 3611 Frankfurt (tief) – Friedberg in der Stadt Friedrichsdorf.
- Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "A5, Umbau AS Friedberg" Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
- Korrekturbekanntmachung aufgrund § 68a Nr. 1 KWG Bürgermeisterwahl vom 23.12.2020
- Korrekturbekanntmachung Wahlen nach § 68a Nr. 1 KWG Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen vom 23.12.2020
- Hebesatzung
- Korrekturbekanntmachung Einreichung von Wahlvorschlägen vom 21.11.2020
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenwahl, die Ortsbeiratswahlen und für die Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben:
- Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtsschöffen
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Dritte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Siebte Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Hochtaunuskreises auf die Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2020
- Allgemeinverfügung - Gruppenbildungsverbot
- Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen - Taxenordnung -
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 140 „Lindenstraße“
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher ab 01.01.2020
- Hebesatzung
- Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunusskreis
- Zweite Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Wochenmarktsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben "Bf. Friedrichsdorf (Ts) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 "Ehemaliger Güterbahnhof"
- Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28. April 1986
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Vorkaufsrechtssatzung „Lindenstraße“
- Sechste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe K-11 UF 1866
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Schlussfeststellung
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131-I “Wohngebiet Hoher Weg - Süd“
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2019 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Seniorenbeiratswahl 2019 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Neunter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Hebesatzung
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 227 „Arrondierung Tannenmühlenweg“; Stadtteil Köppern
- Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018
- Aufstellung des Umlegungsplans und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ausführungsanordnung
- Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichsdorf
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach vor der Höhe - K11, Wetteraukreis
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 502 “Am Schäferborn – 1. Änderung“
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe –K11 (UF 1866)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Vorbereitung der Planung für die Vorhaben L 3041, Radweg zwischen Wehrheim und
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung neuer Ortsgerichtsmitglieder
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2018
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 507-II “Gewerbepark“
- Ernennung des Ortsgerichtsschöffen / stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsgerichts Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2018 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Hebesatzung
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Vierte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ladung zum Anhörungstermin
- Änderungsbeschluss und Offenlegung - Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „Am Schäferborn,1. Änderung“
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Achte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Wahlbekanntmachung
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher und Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Bekanntmachung über das vereinfachte Umlegungsverfahren "Plantation / Petterweiler Holzweg" in Friedrichsdorf / Dillingen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung 2017 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II "Gewerbepark"
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Vorbereitung der Baudurchführung für das Vorhaben BAB 5: Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Hebesatzung
- Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Flurbereinigung Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Vorläufige Besitzeinweisung
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015
- Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf - Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Kommunalwahl vom 6. März 2016 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Ortsbeiräte Burgholzhausen und Friedrichsdorf
- Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
- Korrekturbekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 06. März 2016 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet 5717-305 „Erlenbach zwischen Neu-Anspach und Nieder-Erlenbach“
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 29. November 2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Absatz 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
- zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2016
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Parteien/ Wählergruppen sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Änderungsbeschluss Nr. 1 - Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach
- Vereinsförderungsprogramm der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Wahlbekanntmachung für die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2014
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für die Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf, Gemarkung Friedrichsdorf Bebauungsplan Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015
- Aufstellung und Offenlegung Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 Ehemaliger Güterbahnhof
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I Wohngebiet Hoher Weg - Süd
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Gefahrenabwehrverordnung über die Anordnung eines Leinenzwangs im Stadtgebiet der Stadt Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Stromkonzessionen im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG („2. Bekanntmachung“)
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 1. März 2015 - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Achter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Entziehung des Eigentums an einer Teilfläche
- Jahresrechnung der Stadt Friedrichsdorf für das Rechnungsjahr 2009
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 Tempelgelände
- Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2015 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte für das Gebiet „Gewerbepark“ in Burgholzhausen, Flur 5 und Seulberg, Flur 51, 52
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2015
- Wahlvorschläge - Bürgermeisterwahl in Friedrichsdorf
- Änderung der Fördermaßnahmen in den Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Dämmung von Geschossdecken und zur Vor Ort Energieberatung
- Aufstellung und Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 137 Tempelgelände
- Hebesatzung
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Baulandumlegung „Gewerbepark“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II Gewerbepark
- Einladung zur Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 136 Landgraf-Friedrich-Straße mit gleichzeitiger Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum, 1. Änderung“
- des Regierungspräsisiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Änderungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 135 „Zentrum“ (1. Änderung)
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 135 „Zentrum,1. Änderung“
- Siebte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2014 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Sechste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Erste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 23.06.2006
- Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2014
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Anlage zu § 1 der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf vom 29.04.2013
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Strafkammern des Landgerichts und den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Haushaltssatzung 2013 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wehrheim-Bizzenbach
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht (Strafkammer) und Amtsgericht Frankfurt am Main für die Wahlperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Fünfte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Bekanntmachung von nichtgenehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2013 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H. - 318 E r -
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 136 „Landgraf-Friedrich-Straße“
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Kindertagesstätten- und -gebührenordnung
- Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Planänderungsverfahren Langener Waldsee
- Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans Quarzittagebau ‚Köppern’ für die geplante Erweiterung und Änderung des Quarzitwerks ‚Köppern/Saalburg’
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Vierte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 507-I „Sportpark“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
12.09.2018: Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), in Verbindung mit §§ 11, 12 ff des Hessischen Gesetzes über
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
in ihrer Sitzung vom 6. September 2018 folgende Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der
Stadt Friedrichsdorf (Feuerwehrsatzung) beschlossen:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
(Feuerwehrsatzung)
§ 1
Organisation, Bezeichnung
(1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf sind als öffentliche Feuerwehr eine
städtische Einrichtung (§ 7 Abs. 1 HBKG). Sie führen die Bezeichnung „Freiwillige Feuer-
wehren der Stadt Friedrichsdorf“.
(2) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf gliedern sich in vier eigenständige
Stadtteilfeuerwehren, die die Bezeichnung
a) Freiwillige Feuerwehr Friedrichsdorf-Mitte
b) Freiwillige Feuerwehr Friedrichsdorf-Köppern
c) Freiwillige Feuerwehr Friedrichsdorf-Burgholzhausen
d) Freiwillige Feuerwehr Friedrichsdorf-Seulberg
führen.
(3) Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf stehen unter der Leitung der
Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors.
§ 2
Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf umfassen den
vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfe-
leistung bei anderen Vorkommnissen und die Mitwirkung bei der Brandschutzerzie-
hung und -aufklärung im Sinne der §§ 1, 3 Absatz 1 Nr. 6 und 6 HBKG.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Feuerwehr die aktiven Feuerwehrangehörigen
nach den geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vor-
schriften aus- und fortzubilden.
§ 3
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Die Stadtteilfeuerwehren gliedern sich in folgende Abteilungen:
1. Einsatzabteilung
2. Ehren- und Altersabteilung
3. Jugendfeuerwehr
4. Kinderfeuerwehr
§ 4
Persönliche Ausrüstung und Anzeigepflichten bei Schäden
(1) Die Feuerwehrangehörigen haben die durch die Stadt zur Verfügung gestellte Dienst-
und Schutzkleidung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuer-
wehrdienst zurückzugeben. Für durch außerdienstlichen Gebrauch verlorengegan-
gene, beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Stadt
Ersatz verlangen.
(2) Die Feuerwehrangehörigen haben der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandinspek-
tor oder der Wehrführerin/dem Wehrführer unverzüglich anzuzeigen
a) im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden,
b) Verluste oder Schäden an der persönlichen und der sonstigen Ausrüstung.
(3) Soweit Ansprüche für oder gegen die Stadt in Frage kommen, hat die Empfängerin/
der Empfänger der Anzeige nach Absatz 2 die Meldung an den Magistrat weiterzuleiten.
§ 5
Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Einsatzabteilungen setzen sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Frei-
willigen Feuerwehren.
(2) Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen persönlich geeignet, den Anforderungen des
Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein, sowie das 17. Lebensjahr
vollendet haben; sie dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben.
(3) In die Einsatzabteilungen können zusätzlich Personen mit besonderen Fähigkeiten und
Kenntnissen zur Beratung der Feuerwehr (Fachberaterinnen/Fachberater) aufge-
nommen werden.
(4) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen
werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Friedrichsdorf haben oder auf Grund einer
regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung oder in sonstiger Weise regelmäßig für
Einsätze in der Stadt Friedrichsdorf zur Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehen.
(5) Aktiver Feuerwehrdienst kann nur in höchstens zwei Feuerwehren geleistet werden.
Die Belange der Gemeinde in der die Feuerwehrangehörige/der Feuerwehrangehörige
wohnt oder überwiegend wohnt, sind vorrangig zu berücksichtigen. Führungskräfte der
Feuerwehr sollen Einwohner der Stadt Friedrichsdorf sein.
(6) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung ist schriftlich bei der Stadtbrandinspektorin/dem
Stadtbrandinspektor oder bei der zuständigen Wehrführerin/dem zuständigen Wehr-
führer zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche
Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen.
(7) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Magistrat bzw. in dessen Auftrag die
Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor nach Anhörung des Feuerwehraus-
schusses. Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die
Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.
(8) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung erfolgt durch die Stadtbrandinspektorin/den
Stadtbrandinspektor oder durch die Wehrführerin oder den Wehrführer unter Überrei-
chung der Satzung und durch Handschlag. Dabei ist die Feuerwehrangehörige/der
Feuerwehrangehörige durch Unterschriftleistung auf die gewissenhafte Erfüllung
ihrer/seiner Aufgaben gegenüber jedermann unabhängig von Nationalität, Rasse,
Religion oder Hautfarbe, wie sich diese aus den gesetzlichen Bestimmungen, dieser
Satzung sowie den Dienstanweisungen ergeben, zu verpflichten.
§ 6
Beendigung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung
(1) Die Zugehörigkeit zu den Einsatzabteilungen endet mit
a) der Vollendung des 60. Lebensjahres oder auf Antrag im Sinne von § 10
Abs. 2 HBKG spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres,
b) dem Austritt,
c) dem Ausschluss,
d) dem Übertritt in die Ehren- und Altersabteilungen,
e) dem Tod.
(2) Vor Verlängerung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung gemäß § 10 Abs. 2 HBKG hat
sich die Antragstellerin/der Antragsteller einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Über den Verlängerungsantrag entscheidet der Magistrat bzw. in dessen Auftrag die
Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor nach Anhörung des Feuerwehrausschusses.
(3) Der Austritt muss schriftlich gegenüber der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandin-
spektor oder der Wehrführerin/dem Wehrführer erklärt werden.
(4) Der Magistrat kann eine Angehörige/einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem
Grund und nach Anhörung des Feuerwehrausschusses durch schriftlichen, mit Begründung
und Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid aus der Einsatzabteilung ausschließen.
Zuvor ist der Betroffenen/dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte Fernbleiben vom
Einsatz oder bei angesetzten Übungen, die nachhaltige Verletzung der Pflicht zum
kameradschaftlichen Verhalten oder das aktive Eintreten gegen die freiheitlich demo-
kratische Grundordnung.
§ 7
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilungen
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben das Recht zur Wahl der Stadtbrandin-
spektorin/des Stadtbrandinspektors, ihrer Stellvertreterin/seines Stellvertreters, der
Wehrführerin/des Wehrführers, der stellvertretenden Wehrführerin/des stellvertreten-
den Wehrführers sowie der Mitglieder des Feuerwehrausschusses. Sie können zu Mit-
gliedern des Feuerwehrausschusses gewählt werden.
(2) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen haben die in § 2 bezeichneten Aufgaben nach
Anweisung der Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors oder der sonst
zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen. Sie haben insbesondere
a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvor-
schriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) sowie An-
weisungen der Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors oder der
sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen,
b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden
Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten,
c) am Unterricht, an den Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen
teilzunehmen.
(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss der feuerwehrtech-
nischen Ausbildung (nach den jeweils gültigen Feuerwehrdienstvorschriften) nur im
Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen aktiven Feuerwehrangehörigen
eingesetzt werden.
(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für die Fachberaterinnen/Fachberater im Sinne
des § 5 Abs. 3.
(5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Stadtgebietes gelten die Vorschrif-
ten des Hessischen Reisekostenrechts entsprechend.
§ 8
Ordnungsmaßnahmen
(1) Verletzt eine Angehörige/ein Angehöriger der Einsatzabteilung ihre/seine Dienstpflicht
bzw. sonstige Verpflichtungen aus dieser Satzung, so kann die Stadtbrandinspektorin/
der Stadtbrandinspektor im Einvernehmen mit dem zuständigen Feuerwehrausschuss
ihr/ihm gegenüber
a) eine Ermahnung,
b) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis
aussprechen.
(2) Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist der Be-
troffenen/dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellung-
nahme zu geben.
§ 9
Ehren- und Altersabteilungen
(1) In die Ehren- und Altersabteilung wird unter Belassung der Dienstbekleidung über-
nommen, wer wegen Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bei verlängerter Zuge-
hörigkeit nach § 10 Abs. 2 HBKG spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres
wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Grün-
den aus der Einsatzabteilung ausscheidet.
Ein Übertritt in die Ehren- und Altersabteilungen aus beruflichen Gründen ist erst
ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich.
(2) Die Zugehörigkeit zur Ehren- und Altersabteilung endet
a) durch Austritt, der gegenüber der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrand-
inspektor oder der Wehrführerin/dem Wehrführer erklärt werden muss,
b) durch Ausschluss, für den § 6 Abs. 4 entsprechende Anwendung findet,
c) durch Tod.
(3) Für die Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung, Unterstützung bei der
Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege, Einbindung in die
Verwaltungsarbeit, Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften inner-
halb der Feuerwehr, Mitwirkung bei der Ausbildung, Unterstützung bei den Feuer-
wehrleistungsübungen, Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreu-
ung in den Schulen, Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr, logistische Unter-
stützung (ohne Einsatztätigkeit), Medien- und Pressearbeit und Dokumentation der
Feuerwehrgeschichte können die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilungen auf
eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben übernehmen, soweit sie hierfür die
entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt gemäß der Bewilligung des Magistrates oder
in dessen Auftrag durch die Stadtbrandinspektorin/den Stadtbrandinspektor mit Zu-
stimmung der Wehrführerin/des Wehrführers, jedoch längstens bis zur Vollendung des
70. Lebensjahres.
Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegen die Angehörigen der Ehren- und Altersabtei-
lung der fachlichen Aufsicht durch die Stadtbrandinspektorin/den Stadtbrandinspek-
tor. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 Buchst. a) findet entsprechende Anwendung.
Aus wichtigem Grund kann entsprechend § 6 Abs. 4 die besondere Tätigkeit beendet werden.
§ 10
Jugendfeuerwehren
(1) Die Jugendfeuerwehren führen die gemeinsame Bezeichnung „Jugendfeuerwehren
der Stadt Friedrichsdorf“ und die Einzelbezeichnungen
a) Jugendfeuerwehr Friedrichsdorf-Mitte
b) Jugendfeuerwehr Friedrichsdorf-Köppern
c) Jugendfeuerwehr Friedrichsdorf-Burgholzhausen
d) Jugendfeuerwehr Friedrichdorf-Seulberg
Die Jugendfeuerwehren der Stadt Friedrichsdorf sind der freiwillige Zusammenschluss von
Jugendlichen im Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Für die
Aufnahme gilt § 5 Abs. 6 entsprechend.
(2) Als Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf unterstehen die
Jugendfeuerwehren der fachlichen Aufsicht und der Betreuung durch die Wehrführe-
rin/den Wehrführer der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr, die/der sich dazu der/des von ihr/ihm
ernannten Jugendfeuerwehrwartin/Jugendfeuerwehrwartes bedient.
(3) Die Jugendfeuerwehrwartin/der Jugendfeuerwehrwart muss mindestens 18 Jahre alt sein
und muss die erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung (§ 7 Abs. 6
Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOV)) besitzen. Sie/er muss Angehörige/
Angehöriger der Einsatzabteilung der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr sein und soll den
Gruppenführerlehrgang absolviert haben. Die Berufung erfolgt durch die jeweilige
Wehrführerin/den jeweiligen Wehrführer der Stadtteilfeuerwehr im Benehmen mit der
Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandinspektor.
(4) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor ernennt im Benehmen mit dem
Wehrführerausschuss und dem Jugendausschuss eine Stadtjugendfeuerwehrwartin/
einen Stadtjugendfeuerwehrwart. Diese/dieser vertritt die Jugendfeuerwehren und
Kinderfeuerwehren gegenüber der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandinspektor, dem
Wehrführerausschuss und gegenüber den überörtlichen Organisationen und koordiniert
ihre Arbeit. Die Stadtjugendfeuerwehrwartin/der Stadtjugendfeuerwehrwart kann zugleich
Jugendwartin/Jugendwart einer der Stadtteilfeuerwehren sein. Sie/er muss die Anfor-
derungen nach Abs. 3 erfüllen.
§ 11
Kinderfeuerwehren
(1) Die Kinderfeuerwehren führen die gemeinsame Bezeichnung „Kinderfeuerwehren der Stadt
Friedrichsdorf“ und die Einzelbezeichnungen
a) Kinderfeuerwehr Friedrichsdorf-Mitte
b) Kinderfeuerwehr Friedrichsdorf-Köppern
c) Kinderfeuerwehr Friedrichsdorf-Burgholzhausen
d) Kinderfeuerwehr Friedrichsdorf-Seulberg
Die Kinderfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Kindern im Alter vom vollendeten
6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Für die Aufnahme gilt § 5 Abs. 6 entsprechend.
(2) Als Gliederung der Feuerwehr unterstehen die Kinderfeuerwehren der Aufsicht und
Betreuung durch die Wehrführerin/den Wehrführer der jeweiligen Stadtteilfeuerwehr,
die/der sich dazu der/des von ihr/ihm ernannten Kinderfeuerwehrwartin/Kinderfeuerwehrwartes
bedient.
(3) Die Kinderfeuerwehrwartin/der Kinderfeuerwehrwart muss mindestens 18 Jahre alt sein und
muss die erforderliche persönliche, fachliche und pädagogische Eignung besitzen. Die
Berufung erfolgt durch die Wehrführerin/den Wehrführer im Benehmen mit der Stadtbrand-
inspektorin/dem Stadtbrandinspektor der Stadtteilfeuerwehr.
§ 12
Musikabteilung
(1) Die Musikabteilung führt die Bezeichnung „Musikzug der Freiwilligen Feuerwehren der
Stadt Friedrichsdorf“.
(2) Die Musikabteilung besteht in der Regel aus Angehörigen der Einsatzabteilung, der
Jugend- oder Kinderfeuerwehren sowie der Ehren- und Altersabteilungen, die sich zum
gemeinsamen Musizieren freiwillig zusammenschließen. Über die Aufnahme von Mitgliedern
entscheidet die Musikzugführerin/der Musikzugführer im Einvernehmen mit dem Feuer-
wehrausschuss.
(3) Als Gliederung der Feuerwehr untersteht die Musikabteilung der Aufsicht und Betreuung
durch die Stadtbrandinspektorin/den Stadtbrandinspektor, die/der sich dazu der/des
von ihm ernannten Musikzugführerin/des Musikzugführers bedient.
(4) Die Musikzugführerin/der Musikzugführer wird von der Musikabteilung gewählt und
von der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandinspektor ernannt.
§ 13
Stadtbrandinspektorin/Stadtbrandinspektor,
stellvertretende Stadtbrandinspektorin/stellvertretender Stadtbrandinspektor,
Wehrführerin/Wehrführer,
stellvertretende Wehrführerin/stellvertretender Wehrführer
(1) Die Leiterin/der Leiter der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf ist die
Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor. Sie/er wird im Verhinderungsfalle von der
stellvertretenden Stadtbrandinspektorin/von dem stellvertretenden Stadtbrandinspektor
vertreten.
(2) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor ist verantwortlich für die Einsatz-
bereitschaft der Feuerwehr und die Ausbildung ihrer Angehörigen.
Sie/er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie für die Instandhaltung der Ein-
richtungen und Anlagen der Brandbekämpfung zu sorgen und den Magistrat in allen
Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn die stellvertretende Stadtbrandinspektorin/
der stellvertretende Stadtbrandinspektor, die Wehrführerin/der Wehrführer und die
Feuerwehrausschüsse zu unterstützen.
(3) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor und ihre/sein Stellvertreterin/
Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen in der Gemein-
samen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
gemäß § 17 gewählt.
(4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung einer Stadtteilfeuerwehr angehört,
persönlich geeignet ist und die nach den landesrechtlichen Bestimmungen erforderliche
Fachkenntnis besitzt. Zudem sollen sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Friedrichsdorf haben.
(5) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor und ihre/sein Stellvertreterin/
Stellvertreter sind zu Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.
(6) Mit Vollendung des 65. Lebensjahres sind die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrand-
inspektor und ihre/sein Stellvertreterin/Stellvertreter durch den Magistrat zu verabschieden.
(7) Die Wehrführerin/der Wehrführer leitet die Stadtteilfeuerwehr nach Weisung der
Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors. Sie/er wird im Verhinderungsfalle von
der stellvertretenden Wehrführerin/vom stellvertretenden Wehrführer vertreten.
(8) Die Wehrführerin/der Wehrführer und ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter werden von
den Angehörigen der Einsatzabteilung der Stadtteilfeuerwehr in der Hauptversammlung der
jeweiligen Stadtteilfeuerwehren gemäß §§ 16 und 18 gewählt. Gewählt werden kann nur,
wer der Einsatzabteilung der Stadtteilfeuerwehr angehört.
(9) Für die Wehrführerin/den Wehrführer und deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter
finden die Abs. 4 bis 6 entsprechende Anwendung.
§ 14
Feuerwehrausschuss
(1) Zur Unterstützung und Beratung der Wehrführerin/des Wehrführers und der Stadt-
brandinspektorin/des Stadtbrandinspektors bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben wird
für jede Stadtteilfeuerwehr ein Feuerwehrausschuss gebildet.
(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus der Wehrführerin/dem Wehrführer als Vorsitzende/
Vorsitzenden, der stellvertretenden Wehrführerin/dem stellvertretenden Wehrführer
sowie aus mindestens drei Angehörigen der Einsatzabteilung, einer Vertreterin/
einem Vertreter der Ehren- und Altersabteilung und der Jugendfeuerwehrwartin/dem
Jugendfeuerwehrwart.
(3) Die Wahl der Vertreter der Einsatzabteilung und der Vertreterin/des Vertreters der
Ehren- und Altersabteilung erfolgt in der Hauptversammlung der jeweiligen Stadtteil-
wehr gemäß § 16 auf die Dauer von 5 Jahren. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der
Einsatzabteilung und der Ehren- und Altersabteilung für ihre jeweiligen Vertreter.
(4) Die Wehrführerin/der Wehrführer beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein.
Sie/er hat den Feuerwehrausschuss einzuberufen, wenn dies mehr als die Hälfte seiner
Mitglieder schriftlich mit Begründung beantragt.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Wehrführerin/der Wehrführer kann jedoch An-
gehörige der Stadtteilfeuerwehr oder andere Personen zu Sitzungen einladen. Die
Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor hat das Recht, jederzeit an den Sit-
zungen teilzunehmen. Sitzungstermine sind ihr/ihm rechtzeitig bekanntzugeben.
(5) Über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen.
§ 15
Wehrführerausschuss
(1) Der Wehrführerausschuss besteht aus
a) der Stadtbrandinspektorin/dem Stadtbrandinspektor,
b) der stellvertretenden Stadtbrandinspektorin/
dem stellvertretenden Stadtbrandinspektor,
c) der Wehrführerin/dem Wehrführer und
deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter sowie
d) der Stadtjugendfeuerwehrwartin/dem Stadtjugendfeuerwehrwart und
seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter.
Die stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin/der stellvertretende
Stadtjugendfeuerwehrwart ist nicht stimmberechtigt.
(2) Der Wehrführerausschuss koordiniert sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes
und der Feuerwehr; er berät die Stadtbrandinspektorin/den Stadtbrandinspektor und
den Magistrat in Angelegenheiten des Brandschutzes und der Feuerwehr.
(3) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor beruft die Sitzungen des Wehr-
führerausschusses ein. Sie/er hat den Wehrführerausschuss einzuberufen, wenn dies
von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Ausschusses schriftlich unter Angabe von
Gründen beantragt wird.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor
kann andere Personen zur fachlichen Beratung oder informativ zu den Sitzungen einladen.
(4) Gehört eine Person dem Wehrführerausschuss in mehreren Funktionen an, hat sie
dennoch nur eine Stimme.
(5) Der Wehrführerausschuss wählt eine Schriftführerin/einen Schriftführer, der dem Aus-
schuss nicht angehören muss.
§ 16
Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuerwehren
(1) Unter dem Vorsitz der Wehrführerin/des Wehrführers findet in jedem Jahr wenigstens
eine Hauptversammlung jeder Stadtteilfeuerwehr statt.
(2) Die Hauptversammlung wird von der Wehrführerin/vom Wehrführer oder von der
Stadtbrandinspektorin/vom Stadtbrandinspektor einberufen. Die Wehrführerin/der
Wehrführer hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.
(3) Eine Hauptversammlung der Stadtteilfeuerwehr ist einzuberufen, wenn dies mindestens
ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angaben von Gründen
verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von drei Wochen durchzuführen.
(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuer-
wehrangehörigen und dem Magistrat mindestens zwei Wochen vor der Versammlung
schriftlich bekanntzumachen.
(5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzab-
teilung und der Ehren- und Altersabteilung. Die Bestimmung der §§ 13 Abs. 8 und 14 Abs. 3
bleiben unberührt.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der
Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung
nach Ablauf von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von vier Wochen einzuberufen,
die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilung
beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung zu der zweiten Sitzung hinzuweisen.
(6) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die
Versammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine
Abstimmung geheim erfolgen soll.
§ 17
Gemeinsame Hauptversammlung
(1) Unter Vorsitz der Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors findet jedes Jahr eine
Gemeinsame Hauptversammlung der vier Stadtteilwehren statt.
(2) Die Gemeinsame Hauptversammlung wird von der Stadtbrandinspektorin/vom
Stadtbrandinspektor einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel
der Mitglieder der vier Einsatzabteilungen schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
In diesem Fall ist sie innerhalb von drei Wochen durchzuführen.
Bei Bedarf lädt die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor im Einvernehmen mit
dem Wehrführerausschuss zu weiteren Versammlungen ein.
(3) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor erstattet bei der Gemeinsamen
Hauptversammlung einen Bericht über das abgelaufene Jahr.
(4) § 16 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend. § 14 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 18
Wahlen der Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors,
der stellvertretenden Stadtbrandinspektorin/
des stellvertretenden Stadtbrandinspektors,
der Wehrführerin/des Wehrführers,
der stellvertretenden Wehrführerin/des stellvertretenden Wehrführers
(1) Die nach dem HBKG und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einer
Wahlleiterin/einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt.
(2) Die Wahlzeit für alle nach dieser Satzung durch Wahl bestimmten Funktionen
beträgt fünf Jahre.
(3) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens zwei Wochen
vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versamm-
lung gilt § 16 Abs. 5 entsprechend.
(4) Die Stadtbrandinspektorin/der Stadtbrandinspektor, seine Stellvertreterin/sein Stell-
vertreter, die Wehrführerin/der Wehrführer, die stellvertretende Wehrführerin/der
stellvertretende Wehrführer und die Vertreter der Ehren- und Altersabteilung für den
Feuerwehrausschuss werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt; beim Stimmen-
gleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen. § 55 Abs. 5 HGO gilt entsprechend.
Die Wahl der übrigen zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als
relative Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jede
Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen, wie sonstige Mitglieder des
Feuerwehrausschusses zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt,
die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
(5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen (Abs. 4 Satz 1) kann durch
Handzeichen gewählt werden, falls sich aus den Reihen der Wahlberechtigten kein
Widerspruch erhebt.
(6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl der
Stadtbrandinspektorin/des Stadtbrandinspektors, seiner Stellvertreterin/seines Stellvertreters,
der Wehrführerin/des Wehrführers und der stellvertretenden Wehrführerin/des stellvertretenden
Wehrführers ist innerhalb einer Woche nach der Wahl der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister
zur Vorlage an den Magistrat zu übergeben.
§ 19
Feuerwehrvereinigungen
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf können sich zu pri-
vatrechtlichen Vereinen oder Verbänden zusammenschließen. Die Stadt unterstützt Vereini-
gungen der Feuerwehrangehörigen nach Maßgabe des Haushalts.
§ 20
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 4. Februar 1994 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Friedrichsdorf, 7. September 2018
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf
Horst Burghardt
Bürgermeister