Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.

Öffentliche Bekanntmachungen Archiv

Öffentliche Bekanntmachung
14.12.2024: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 139 Ehemaliger Güterbahnhof

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 139 „Ehe-maliger Güterbahnhof“
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 139 „Ehemaliger Güterbahnhof“, der die Entwicklung eines Wohngebietes auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände östlich des Bahnhofs Friedrichsdorf, zwischen dem Lilienweg und der Straße Am Zollstock vorsieht, wurde gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie mit Festsetzungen nach Hessischem Wassergesetz (HWG) gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 37 Abs. 4 HWG am 07.11.2024 von der Stadtverordneten-versammlung Friedrichsdorf als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde nach §13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. 
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Fried-richsdorf, Flur 13 das Flurstück 23/22 und in der Gemarkung Seulberg, Flur 30 das Flurstück 231/2.
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nebst Begründung wird mit Erscheinen dieser Bekannt-machung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden der Stadtverwaltung Friedrichsdorf
 
montags        von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
dienstags      von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
mittwochs     von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und
freitags         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
 
im Rathaus, Hugenottenstraße 55, Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt, Zimmer 310a, be-reitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Bereithaltung ist zeitlich nicht begrenzt.
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nebst Begründung wird ergänzend unter https://www.friedrichsdorf.de/rathausonline/stadtrecht/bebauungsplaene.php und https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan ins Internet gestellt.
 
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine un-ter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
 
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jah-ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o. g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
 
Geltungsbereichsdarstellung (unmaßstäblich):
 
AN 139 Güterbahnhof - Geltungsbereichsdarstellung

Download AN 139 Güterbahnhof - Geltungsbereichsdarstellung >>> 

 
 
Friedrichsdorf, den 05.12.2024
 
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
 
Lars Keitel
Bürgermeister

nach oben

Zurück