Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv
Hier finden Sie Öffentliche Bekanntmachungen, die nacht dem 1. Juli 2012 erschienen sind,nach Ablauf des Erscheinungszeitraums zur Recherche.
Öffentliche Bekanntmachungen, die sich durch Terminablauf erledigt haben, z. B. Einladungen zu Sitzungen, temporäre Straßensperrungen, Verlegung des Wochenmarktes etc. werden im Archiv nicht vorgehalten.
- Planfeststellungsbeschluss RP-Darmstadt für die Elektrifizierung der Taunusbahn
- Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 139 Ehemaliger Güterbahnhof
- Hebesatzsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Richtlinie der Stadt Friedrichsdorf für die Gewährung der Anreizförderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde)
- Zehnte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2024
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2024
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. AN228 „Backesgärten“
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 143 “Philipps Quartier“
- Wahl zum Europäischen Parlament
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung von zwei Ortsgerichtsschöffinnen
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Umlegung „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“, öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen
- Hebesatzung
- Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Bebauungsplanvorentwurf Nr. 131 – II „Wohngebiet Hoher Weg – Nord“
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2024
- Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Dritte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG DER STADT FRIEDRICHSDORF
- Fünfte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2022
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Entgeltsatzung für das „Forum Friedrichsdorf“ – Kultur- und Tagungszentrum der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag am 08. Oktober 2023
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Aufhebung und Neuanordnung eines Schutzbereichs
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung der stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteherin
- Ausführungsanordnung Flurbereinigungsverfahren Rosbach v. d. Höhe - K11
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2023
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2023
- Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Zweite Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Seniorenbeiratswahl 2023 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung -
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Umlegungsverfahren „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 131-II „Wohngebiet Hoher Weg - Nord“
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Bebauungsplan Nr. 143 „Philipps Quartier“
- Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen und Funktionsübertragung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan
- Zehnter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen.
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Bezuschussung von Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden sowie für Lastenräder zu privaten oder gewerblichen Transportzwecken
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Neunte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Satzung über die Straßenreinigung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2022
- Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Friedrichsdorf für das Wirtschaftsjahr 2022
- Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 142 „Kita an der Bleiche“
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf vom 1. Juni 2015
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlordnung für den Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Wahlbekanntmachung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Aufstellungsbeschluss und Offenlegung Bebauungsplan Nr. 142 Kita an der Bleiche
- Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Fünfte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 bzw. vom 28. März 2021 (Stichwahl) - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Kommunalwahl vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 14. März 2021 - Wahlprüfung gemäß § 64 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Dreizehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Elfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2021
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Bürgermeisterstichwahl in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Stadtverordnetenwahl, Ortsbeiratswahlen und Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 28.03.2021
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen und die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 14. März 2021
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 228 "Backesgärten"
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Planfeststellung für das Bauvorhaben „Bahnhof Friedrichsdorf (Ts.) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau", Bahn-km 23,700 bis 24,100 der Strecke 3611 Frankfurt (tief) – Friedberg in der Stadt Friedrichsdorf.
- Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "A5, Umbau AS Friedberg" Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
- Korrekturbekanntmachung aufgrund § 68a Nr. 1 KWG Bürgermeisterwahl vom 23.12.2020
- Korrekturbekanntmachung Wahlen nach § 68a Nr. 1 KWG Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahlen vom 23.12.2020
- Hebesatzung
- Korrekturbekanntmachung Einreichung von Wahlvorschlägen vom 21.11.2020
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Stadtverordnetenwahl, die Ortsbeiratswahlen und für die Ausländerbeiratswahl am 14. März 2021
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 14.03.2021
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben:
- Vierte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers und eines Ortsgerichtsschöffen
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Dritte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Friedrichsdorf
- Vierte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Freibad der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf für die Benutzung des städtischen Freibades
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern)
- Siebte Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Übertragung von Teilen der Aufgabe der Abfallverwertung des Hochtaunuskreises auf die Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung der Stadt Friedrichsdorf für das Haushaltsjahr 2020
- Allgemeinverfügung - Gruppenbildungsverbot
- Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen Rechtsverordnung der Stadt Friedrichsdorf über den Betrieb von Taxen - Taxenordnung -
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Zwölfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 140 „Lindenstraße“
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher ab 01.01.2020
- Hebesatzung
- Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Regierungsbezirk Darmstadt, Teilpläne Landkreise und Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Offenbach a.M. und Wiesbaden
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunusskreis
- Zweite Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Wochenmarktsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben "Bf. Friedrichsdorf (Ts) - Modernisierung und barrierefreier Ausbau"
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 139 "Ehemaliger Güterbahnhof"
- Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Friedrichsdorf über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 28. April 1986
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Vorkaufsrechtssatzung „Lindenstraße“
- Sechste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe K-11 UF 1866
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Schlussfeststellung
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 131-I “Wohngebiet Hoher Weg - Süd“
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2019 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Seniorenbeiratswahl 2019 - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Neunter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Hebesatzung
- Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss - Bebauungsplan Nr. 227 „Arrondierung Tannenmühlenweg“; Stadtteil Köppern
- Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018
- Aufstellung des Umlegungsplans und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf
- Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ausführungsanordnung
- Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichsdorf
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach vor der Höhe - K11, Wetteraukreis
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 502 “Am Schäferborn – 1. Änderung“
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2018
- Unternehmensflurbereinigung Rosbach v. d. Höhe –K11 (UF 1866)
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Vorbereitung der Planung für die Vorhaben L 3041, Radweg zwischen Wehrheim und
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung neuer Ortsgerichtsmitglieder
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats im Landkreis Hochtaunus am 28.01.2018
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 507-II “Gewerbepark“
- Ernennung des Ortsgerichtsschöffen / stellvertretenden Vorsitzenden des Ortsgerichts Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2018 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Hebesatzung
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Vierte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach - Ladung zum Anhörungstermin
- Änderungsbeschluss und Offenlegung - Bebauungsplanentwurf Nr. 502 „Am Schäferborn,1. Änderung“
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2016
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25. September 2015
- Achte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Wahlbekanntmachung
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen
- Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Durchführung einer Energie-Check Variante und die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher und Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Bekanntmachung über das vereinfachte Umlegungsverfahren "Plantation / Petterweiler Holzweg" in Friedrichsdorf / Dillingen
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Haushaltssatzung 2017 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II "Gewerbepark"
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Vorbereitung der Baudurchführung für das Vorhaben BAB 5: Verbreiterung der A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2017
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin
- Hebesatzung
- Dritte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung zum stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Flurbereinigung Wehrheim-Bizzenbach, VF 1920, Vorläufige Besitzeinweisung
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31.12.2015
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I "Wohngebiet Hoher Weg - Süd"
- Erste Satzung zur Änderung der Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf vom 25.09.2015
- Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf - Bebauungsplan Nr. 130 „Plantation / Petterweiler Holzweg“
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Burgholzhausen
- Kommunalwahl vom 6. März 2016 - Wahlprüfung gemäß § 26 Hess. Kommunalwahlgesetz
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Ortsbeiräte Burgholzhausen und Friedrichsdorf
- Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
- Korrekturbekanntmachung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Kommunalwahl am 06. März 2016 gem. § 23 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Stadt Friedrichsdorf
- Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) für das FFH-Gebiet 5717-305 „Erlenbach zwischen Neu-Anspach und Nieder-Erlenbach“
- Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Friedrichsdorf vom 29. November 2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Haushaltssatzung 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Absatz 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
- zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2016
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung
- des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Parteien/ Wählergruppen sowie der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Änderungsbeschluss Nr. 1 - Flurbereinigungsverfahren Wehrheim-Bizzenbach
- Vereinsförderungsprogramm der Stadt Friedrichsdorf
- Zweite Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ortsgericht Friedrichsdorf II (Köppern) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung von Ortsgerichtsmitgliedern
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf II (Köppern) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v.d.H.
- Wahlbekanntmachung für die Ausländerbeiratswahl in der Stadt Friedrichsdorf am 29.11.2015
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen in der Stadt Friedrichsdorf am 6. März 2016
- Jahresabschluss der Stadtwerke Friedrichsdorf zum 31. Dezember 2014
- der Wahlvorschläge gemäß § 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) für die Ausländerbeiratswahl am 29.11.2015
- Abfallsatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Bauleitplanung der Stadt Friedrichsdorf, Gemarkung Friedrichsdorf Bebauungsplan Nr. 130 Plantation / Petterweiler Holzweg
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015
- Aufstellung und Offenlegung Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 139 Ehemaliger Güterbahnhof
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 131-I Wohngebiet Hoher Weg - Süd
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Erste Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Eigenbetriebssatzung der Stadt Friedrichsdorf
- Gefahrenabwehrverordnung über die Anordnung eines Leinenzwangs im Stadtgebiet der Stadt Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen
- Bekanntmachung über die Neuvergabe der Stromkonzessionen im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG („2. Bekanntmachung“)
- Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf vom 1. März 2015 - Prüfung gemäß § 50 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Satzung über die Benutzung der Kinderspielplätze der Stadt Friedrichsdorf
- Zehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Endgültiges Wahlergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat Friedrichsdorf
- Achter Nachtrag zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in Friedrichsdorf
- Entziehung des Eigentums an einer Teilfläche
- Jahresrechnung der Stadt Friedrichsdorf für das Rechnungsjahr 2009
- über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Seniorenbeirates Friedrichsdorf
- des Regierungspräsidiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 137 Tempelgelände
- Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Köppern
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Haushaltssatzung 2015 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bestandsverzeichnisses und der Bestandskarte für das Gebiet „Gewerbepark“ in Burgholzhausen, Flur 5 und Seulberg, Flur 51, 52
- Wahlbekanntmachung für die Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2015
- Wahlvorschläge - Bürgermeisterwahl in Friedrichsdorf
- Änderung der Fördermaßnahmen in den Förderrichtlinien der Stadt Friedrichsdorf für die Dämmung von Geschossdecken und zur Vor Ort Energieberatung
- Aufstellung und Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 137 Tempelgelände
- Hebesatzung
- Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Friedrichsdorf am 01.03.2015
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Baulandumlegung „Gewerbepark“ für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II Gewerbepark
- Einladung zur Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes Nr. 136 Landgraf-Friedrich-Straße mit gleichzeitiger Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 135 „Zentrum, 1. Änderung“
- des Regierungspräsisiums Darmstadt, Gemarkungsbereich Friedrichsdorf
- Wahlbekanntmachung Europäisches Parlament
- Änderungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 135 „Zentrum“ (1. Änderung)
- über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 135 „Zentrum,1. Änderung“
- Siebte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf)
- Haushaltssatzung 2014 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Sechste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Erste Änderung der Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Ortsgericht Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Ernennung des Ortsgerichtsvorstehers
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Friedrichsdorf vom 23.06.2006
- Wasserversorgungssatzung
- Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen sowie über die Vorauszahlung für Kostenanteile zur Beseitigung von Falltieren für das Wirtschaftsjahr 2014
- Hebesatzung
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Anlage zu § 1 der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf vom 29.04.2013
- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag und die Wahl zum 19. Hessischen Landtag am 22. September 2013
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans gemäß § 74 Abs. 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Satzung der Stadt Friedrichsdorf, Hochtaunuskreis, über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe, Zahl der Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder und Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Friedrichsdorf für die Amtszeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 in den Strafkammern des Landgerichts und den Schöffengerichten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H.
- Besetzung der Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau/des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Erneute Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 507-II „Gewerbepark“
- Haushaltssatzung 2013 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Wehrheim-Bizzenbach
- Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beim Landgericht (Strafkammer) und Amtsgericht Frankfurt am Main für die Wahlperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018
- des Regierungspräsidiums Darmstadt - Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Seulberg
- Offenlegung Bebauungsplanentwurf Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf
- Fünfte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Bekanntmachung von nichtgenehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
- Besetzung der Stelle der Schiedsfrau/des Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen)
- Satzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2013 der Stadtwerke Friedrichsdorf sowie deren Genehmigung
- Ausscheiden und Nachrücken von Mitgliedern in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
- Schiedsamtsbezirk Friedrichsdorf III (Burgholzhausen) - Beschluss des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. H. - 318 E r -
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 136 „Landgraf-Friedrich-Straße“
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 510 „Sondergebiet Max-Planck-Straße“
- Kindertagesstätten- und -gebührenordnung
- Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Bekanntmachung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz
- Ortsgericht Friedrichsdorf IV (Seulberg) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Ortsgericht Friedrichsdorf I (Friedrichsdorf) - Ernennung des Ortsgerichtsschöffen
- Planänderungsverfahren Langener Waldsee
- Geschäftsordnung der Friedrichsdorfer Jugendvertretung
- Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans Quarzittagebau ‚Köppern’ für die geplante Erweiterung und Änderung des Quarzitwerks ‚Köppern/Saalburg’
- Fünfte Satzung zur Änderung der Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
- Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 15. April 2002
- Vierte Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis vom 12. Juli 1993
- Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes Nr. 507-I „Sportpark“, 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachungen Archiv
Öffentliche Bekanntmachung
05.03.2025: Kindertagesstätten- und -gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
vom 18. Dezember 2006 GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl.
2024 Nr. 31) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung HGO in
der Fassung vom 7. März 2005 GVBl. I S. 142, zuletzt geändert am 16. Februar 2023 GVBl. S. 90,
93 und §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013
GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) sowie
§§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB
VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 BGBl. I S. 2022, neugefasst
durch Bek. vom 11. September 2012 BGBl I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. vom
21. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 361, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Friedrichsdorf am 27. Februar 2025 die folgende Satzung beschlossen:
horte) und Betreuungsangebote an Grundschulen als öffentliche Einrichtungen bereit. Durch
ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches
Benutzungsverhältnis.
schlossene Vereinbarung über die Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen
maßgebend.
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (HKJGB).
Kinder, die im Bereich der Stadt Friedrichsdorf wohnen (Hauptwohnung im Sinne des Melderechts)
aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht. Eine ortsnahe
Betreuung wird bei der Aufnahme angestrebt.
sofern hierdurch der Rechtsanspruch bei der Aufnahme in Kindergärten für Kinder aus Friedrichs-
dorf nicht gefährdet wird, bzw. ausreichend Plätze in dem jeweiligen Betreuungsangebot vor-
handen sind. Die Entscheidung über deren Aufnahme trifft das Fachamt in Absprache mit der
Leitung der Kindertagesstätte bzw. der Grundschule. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht
nicht.
lich, so können Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres noch höchstens 6 Monate in
der Kinderkrippe für den Übergangszeitraum bleiben. Ausnahmen hiervon bedürfen der
Zustimmung des Fachamtes.
3. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Beendigung der 4. Grundschulklasse.
digung der 4. Grundschulklasse.
dem Tag nach der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr oder Beendigung der
4. Grundschulklasse aufgenommen.
bestätigen, dass sie die Belehrung nach § 34 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur
Kenntnis genommen haben. Ferner ist nach § 20 Abs. 8 und 9 IfSG vor der Aufnahme in die
Kindertageseinrichtung der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern vor-
zulegen. Ebenso ist der Nachweis des altersgemäßen Impfschutzes gemäß den Empfehlungen
der ständigen Impfkommission oder der schriftliche Nachweis einer entsprechenden ärztlichen
Beratung (§ 34 Abs. 10a IfSG) zu erbringen.
Einrichtungen fest. Die Kriterien werden auf der Internetseite der Stadt Friedrichsdorf veröffent-
licht und sind als Anlage der Satzung beigefügt. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der
Einrichtung in Absprache mit dem Kitabüro. In Zweifels- oder Beschwerdefällen entscheidet das
Fachamt nach Anhörung der Beteiligten.
sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden personenbezogene Daten in
automatisierten Dateien gespeichert. Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um
die Kategorie „Allgemeine Daten“ (Bsp. Anschrift und Geburtsdatum des Kindes, Kontaktdaten
und für die kassenmäßige Abwicklung erforderliche Daten u. ä. der Personensorgeberechtigten)
sowie um „besondere“ Daten gemäß Art. 9 DSGVO (Bsp. Gesundheitsdaten u. ä. zur
Gewährleistung der Fürsorgepflicht und der pädagogischen Arbeit).
der Vorschriften des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
dem Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und § 50 HDSIG.
stätten und Kinderbetreuungseinrichtungen ist auf der Internetseite der Stadt Fried-
richsdorf unter www.friedrichsdorf.de einsehbar. Auf Wunsch betroffener Personen
übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.
zeiten legt der Magistrat fest; sie werden den Personensorgeberechtigten durch die Leitung
der Einrichtung bekannt gegeben.
lediglich statt, sofern der Unterricht nicht zur ersten Stunde beginnt und die Betreuung nicht
anderweitig durch die Schule sichergestellt wird.
jede Kindertagesstätte jeweils bis zu 2 Wochen geschlossen werden. Außerdem werden die
Einrichtungen an den Brückentagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam geschlossen.
Sie können auch außerhalb der Schulferien geschlossen werden, wenn dies aus besonderen
Gründen erforderlich ist (z. B. Konzeptionstage, Fortbildung). Die Personensorgeberechtigten
werden rechtzeitig über die notwendigen Schließungen durch Aushang in den Kindertagesstätten
unterrichtet.
ausgenommen der vom staatlichen Schulamt festgelegten beweglichen Ferientagen, vorgehalten.
Die Öffnungszeiten legt der Magistrat fest. Zusätzliche Betreuungszeiten innerhalb der Schulferien
müssen separat gebucht werden.
Eltern geführt werden.
Kinder die Einrichtung regelmäßig besuchen. Die Kindergartenkinder sollen spätestens bis
9:00 Uhr in der Einrichtung eintreffen; die Hortkinder in der Regel nach Beendigung des Unter-
richts. In den Ferien gelten gesonderte Regelungen, die den Personensorgeberechtigten
rechtzeitig mitgeteilt werden.
Ende der vereinbarten Betreuungszeit wieder abgeholt werden. Wird ein Kind nicht oder nicht
rechtzeitig aus der Einrichtung abgeholt, so wird die zusätzliche Betreuungszeit gem. § 15
Abs. 9 dieser Satzung, in Anlehnung an die tatsächlichen Kosten, pro angefangene halbe
Stunde in Rechnung gestellt.
ohne Begleitung eines Erwachsenen antritt, ist das der Leitung der Einrichtung gegenüber
schriftlich zu erklären. Dies gilt auch, wenn Personensorgeberechtigte den Hortkindern das
vorzeitige Verlassen der Einrichtung gestatten, etwa für einen Arztbesuch oder um Freizeit-
angebote außerhalb des Hortes wahrzunehmen. Werden andere Personen mit der Abholung
des Kindes beauftragt, ist vonseiten der Personensorgeberechtigten eine schriftliche Vollmacht
vorzulegen, es sei denn, die Bevollmächtigung ist offenkundig.
tigten verpflichtet, der Einrichtung das Fehlen ihres Kindes unverzüglich mitzuteilen. In Erkran-
kungsfällen des Kindes, bei denen das Infektionsschutzgesetz sowie die Durchführungsbestim-
mungen des Hessischen Sozialministeriums dies vorschreiben, ist eine ärztliche Unbedenklich-
keitserklärung vor Wiederzulassung des Kindes zur Gemeinschaftseinrichtung vorzulegen. Ein
diesbezügliches Informationsblatt wird den Personensorgeberechtigten von der Einrichtungs-
leitung ausgehändigt.
Leitung der Einrichtung und der Stadtverwaltung, Abteilung Kindertagesstätten, mitzuteilen
(Wohnsitzwechsel, Veränderung der Familiensituation, Krankenversicherung, Telefon, Änderung
der Bankverbindung etc.).
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Einrichtung und endet mit der Entlassung an die Perso-
nensorgeberechtigten oder deren Beauftragte. Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte er-
streckt sich nicht auf deren Weg von und zur Einrichtung.
Einrichtung besteht nicht.
direkten Weg zu den Einrichtungen und zurück sowie während der Betreuungszeit.
Gegenstände (Roller, Fahrräder etc.) besteht kein Versicherungsschutz.
des Arztes vorzulegen. Eine Haftung seitens des Erziehungspersonals wird nicht übernommen.
Dauer der Schulferien, eines Urlaubs oder einer Erkrankung unterbricht das Benutzungsverhältnis
nicht. Die Abmeldung ist nur zum Ende eines Monats zulässig und muss schriftlich bis zum
5. Werktag des Monats bei der Leitung der Einrichtung vorliegen. Bei Fristversäumnis ist die
Gebühr für einen weiteren Monat zu zahlen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht den Personensorgeberechtigten nur in besonderen
Härtefällen (z. B. Wohnortwechsel mit Schulwechsel) zu.
welche die Einrichtung aufgrund des Ablaufs des vorgesehenen Alters (§ 3 Abs. 3) verlassen, zum
31. Juli. Ein Besuch der Einrichtung ist unabhängig vom Vertragsende bis zum Ende der Sommer-
ferien möglich. Die Personensorgeberechtigten haben die Leitung der Einrichtung rechtzeitig von
der Einschulung des Kindes in Kenntnis zu setzen.
Alters (§ 3 Abs. 3).
3 Monate nach Wegzug. Ausnahmen benötigen die Zustimmung des Fachamtes.
in § 4 Abs. 3 genannten Gründe unterbricht das Benutzungsverhältnis nicht und berechtigt die
Personensorgeberechtigen nicht zur Kürzung der Betreuungsgebühren oder des Verpflegungs-
entgeltes. Bei sonstigen Einschränkungen im Angebot des gebuchten Moduls gilt § 17 dieser
Satzung.
tagesstätten- und -gebührenordnung von den Personensorgeberechtigten nicht eingehalten wird,
insbesondere, wenn das Kind länger als 14 Tage unentschuldigt gefehlt hat oder der Platz nicht
regelmäßig in Anspruch genommen wird (§ 6 Abs. 1).
Mittagstisch in Verzug, sind die Rückstände bis zum 15. des Folgemonats zu begleichen. Werden
diese nicht fristgerecht beglichen oder eine andere Vereinbarung getroffen, hat dies den sofor-
tigen Ausschluss des Kindes bzw. die Kündigung des Essensplatzes zur Folge.
garten auf einen Halbtagsplatz zurückgebucht werden, wenn die Erwerbs- /Berufstätigkeit eines
Personensorgeberechtigten nachträglich wegfällt oder ruht, bzw. Ausbildung/Studium beendet
wird und eine aktuelle Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) des Arbeitgebers bzw. bei Selbst-
ständigkeit des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, der Ausbildungsstätte oder Arbeits-
agentur nicht vorgelegt werden kann und Ganztagsplätze nicht mehr in ausreichendem Umfang
zur Verfügung stehen. Bis zu einem Ausschluss bzw. Rückbuchung wird den Personen-
sorgeberechtigten eine Karenzzeit von drei Monaten gewährt.
unzumutbare Belastung, wiederholte Störung der Betriebsabläufe, wiederholte Gefährdung von
sich selbst oder anderer Kinder, des Personals oder Dritter z. B. durch unberechenbares Verhal-
ten kann das Kind von der weiteren Betreuung in der Tageseinrichtung für Kinder ausgeschlos-
sen oder in eine andere Kindertageseinrichtung umgesetzt werden.
tung oder Störung des Kindergartenbetriebes durch das Verhalten der Erziehungsberechtigten
insbesondere bei einer gestörten Erziehungspartnerschaft und einem zerstörten Vertrauensver-
hältnis gegenüber dem Fachpersonal der Einrichtung entstanden ist.
zu prüfen. Der Ausschluss oder gegebenenfalls die Umsetzung wird durch Verwaltungsakt ver-
fügt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Vor einem Ausschluss sind die Erzie-
hungsberechtigten anzuhören.
sorgeberechtigten anzuhören. Der Ausschluss gilt als Abmeldung.
Elternversammlung.
sammlung ist innerhalb von 10 Wochen nach Ende der Sommerschulferien einzuberufen.
Weitere Elternversammlungen sind durchzuführen, wenn dies 1/3 der Personensorgeberechtigten
beantragen.
Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 2 Wochen vor dem Tage der Elternversammlung.
gesstätte vorhandenen Gruppen. Aus jeder Gruppe soll ein Personensorgeberechtigter in den
Beirat gewählt werden. Für jedes Beiratsmitglied ist ein Vertreter zu wählen.
tung besuchen.
gebildet, der sich aus einem Wahlleiter und einem Schriftführer zusammensetzt. Mitglied des
Wahlausschusses kann nicht sein, wer für die Wahl zum Elternbeirat kandidiert. Die Bestellung
der Mitglieder des Wahlausschusses erfolgt nach Zuruf durch Beschluss der Elternversammlung
mit einfacher Mehrheit.
eine Stimme. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
nahme der Wahl bereit erklärt haben. Wiederwahl ist zulässig.
Zwischen Bewerbern/Bewerberinnen, welche dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, findet eine
Stichwahl statt. Ergibt sich bei der Stichwahl wieder Stimmengleichheit so entscheidet das von
dem/der Wahlleiter/in im Anschluss an die Stichwahl zu ziehende Los.
fragt die Gewählten, ob sie das Amt annehmen.
die Elternversammlung mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden abgewählt wird.
Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Zur selben Sitzung des Elternbeirates lädt die
Leitung der Ein-richtung ein und führt den Vorsitz bis zur Wahl des/der Vorsitzenden.
Elternbeirates in Abstimmung mit der Leitung der Einrichtung. Dass gleiche gilt für die Aufstellung
der Tagesordnung. Der Elternbeirat hält im Kindertagesstättenjahr mindestens zwei Sitzungen ab.
An den Sitzungen des Elternbeirates soll die Leitung der Einrichtung oder die Stellvertretung
teilnehmen. Im Bedarfsfalle kann auch ein Vertreter des Trägers, der Schule, Erziehungspersonal
aus der Einrichtung und andere sachkundige Personen hinzugezogen werden.
der Einrichtung dies beantragen.
ten Fällen kann diese Frist bis auf 3 Tage abgekürzt werden.
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(7) Über den wesentlichen Inhalt der Beratungen und Bestimmungen ist eine Niederschrift zu
fertigen.
Verfügung gestellt.
rates durch die Elternversammlung aus.
für besonderen Aufwand wird nicht gewährt.
stätte stehen dem Elternbeirat nicht zu. Die Rechte und Pflichten des Trägers und des Personals
der Kindertagesstätte bleiben unberührt.
Kindertagesstätte und soll die Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten und
den pädagogisch tätigen Mitarbeitern/innen fördern.
treffen, Anregungen geben. Der Elternbeirat soll gehört werden:
pädagogischen Konzeption einer Einrichtung),
bestimmung,
sammlungen und bei der Organisation von Festen und sonstigen Veranstaltungen.
gesetzlichen Vorschriften Auskunft über die Kindertagesstätte betreffende Fragen verlangen.
bekannt gewordenen Angelegenheiten auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit
zu bewahren.
sowie den Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger im Stadtgebiet, ein Gesamtel-
ternbeirat gebildet werden. Dieser setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden aller Elternbeiräte im
Stadtgebiet. Die Amtszeit der Mitglieder des Gesamtelternbeirates beginnt mit der Wahl und dauert
bis zur Wahl eines neuen Gesamtelternbeirates. Die Einberufung des neuen Gesamtelternbeirates
erfolgt durch den/die Vorsitzende/n des amtierenden Gesamtelternbeirats bis spätestens 15 Wochen
nach den Sommerferien. Der Gesamtelternbeirat wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus
seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Für den Gesamtelternbeirat gelten die
Regelungen des § 12 Abs. 3 - 10 analog dieser Satzung.
Arbeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen und soll die Zusammenarbeit zwischen Eltern, den
pädagogisch tätigen Mitarbeiter/innen und der Stadt bzw. den konfessionellen und freien Trägern
fördern. Der Gesamtelternbeirat kann in allen Angelegenheiten, die die Arbeit in den Kinder-
betreuungseinrichtungen betreffen, Anregungen geben.
zur teilweisen Deckung der Kosten Gebühren erhoben.
dem Magistrat für die Dauer eines Kindertagesstättenjahres die gewünschte Betreuungsform.
Eine Änderung der gebuchten Tarife ist zwei Mal im Kindergartenjahr mit einer jeweiligen Min-
destbuchungsdauer von 3 Monaten möglich. Der Änderungswunsch muss der Einrichtungslei-
tung bis spätestens zum 5. Werktag des Monats für eine Änderung im folgenden Monat mitge-
teilt werden. Eine Rückbuchung auf Tarif 1 ist innerhalb der letzten 3 Monate vor den Sommerfe-
rien und innerhalb der Sommerferien nicht möglich.
Bei Erstaufnahme eines Kindes wird im 1. Monat der Betreuung (Eingewöhnungsphase) der
Tarif 3 um 50 % ermäßigt.
sind in 10 Teilbeträgen zu entrichten. Der Elternbeitrag ist bis zum 15. des jeweiligen Monats fällig.
zeiten ein Betreuungsangebot ein, so werden hierfür gesondert Beiträge durch den Magistrat
festgesetzt.
von Teilnahme- und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem
vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, gilt für die Erhebung von Kosten-
beiträgen folgendes:
einer Kindergartengruppe oder altersübergreifenden Gruppe (§ 25 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 HKJGB)
soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich gebucht wurde.
Ziffer 1 a) anteilig für die über sechs Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben,
soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als sechs Stunden täglich gebucht wurde.
Monat um ein Zwölftel des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Zuweisungsbetrages nach
§ 32c Abs. 1 Satz 1 HKJGB, soweit ein Kindergartenkind in einer Krippengruppe nach
§ 25 Abs. 2 Nr. 1 HKJGB betreut wird.
stellen gerundet.
das Betreuungsangebot an einer Friedrichsdorfer Grundschule besucht, reduziert sich die für
den Besuch der Einrichtung zu zahlende Gebühr um 50 %, für das 3. und für jedes weitere Kind
reduziert sich bei gleichzeitigem Besuch die Gebühr um 100 %. Die Ermäßigung wird nicht für
das Verpflegungsentgelt (Mittagstisch) gewährt. Die 50-prozentige Ermäßigung für das 2. Kind
bzw. die 100 %-prozentige Ermäßigung für ein 3. Kind einer Familie bei gleichem Besuch gilt
jeweils für den niedrigeren Tarif der besuchten Einrichtung. Eine rückwirkende Erstattung ist
nur für 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung möglich.
pauschal enthalten ist. Kann ein Kind wegen krankheitsbedingter Abwesenheit für die Dauer
von mind. 3 Wochen nicht am Mittagstisch teilnehmen, so wird bei Vorlage eines Attestes der
pauschale Essensbeitrag wochenweise rückwirkend erstattet.
len möglich das Kind bis 14 Uhr betreuen zu lassen. Dafür ist im Vorfeld eine Absprache mit der
jeweiligen Leitung notwendig. Die Betreuung ist in diesen Fällen nur möglich, wenn die Einrich-
tung entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen hat. Ohne eine Vorherige Absprache mit
der Einrichtungsleitung ist keine Betreuung bis 14 Uhr und kein Mittagessen möglich. Die Gebühr
für die erweiterte Betreuungszeit in Höhe von 4,00 € wird, nach Mitteilung durch die jeweilige
Leitung, mittels gesondertem Bescheid erhoben.
plätze in der jeweiligen Einrichtung festlegen. Ist die Höchstzahl der zu vergebenen Mittags-
tischplätze erreicht, müssen die Personensorgeberechtigten bei Bedarf auf andere Kinderta-
geseinrichtungen im Stadtgebiet ausweichen.
wand anfällt, kann eine monatliche Zusatzgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet werden. Die
Gebühr hierfür wird, nach Feststellung durch die jeweilige Leitung, mittels gesondertem Be-
scheid erhoben.
die gebuchte Betreuungszeit hinaus in der Einrichtung, so entsteht neben dem gebuchten Tarif
- im Wiederholungsfall - eine zusätzliche Betreuungsgebühr von 10,00 € je angefangener halbe
Stunde an diesem Tag.
rechtigten des aufgenommenen Kindes als Gesamtschuldner verpflichtet.
teilweiser Befreiung von den Betreuungsgebühren einen Antrag gem. §§ 2; 22 ff SGB VIII bei dem
Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Friedrichsdorf stellen.
nommen wird; die Gebühr wird nach vollen Monatssätzen berechnet.
nahme zum Schuljahresbeginn zum 01. August des Jahres. Ein Besuch ist erst mit dem für die
Einrichtung vorgesehenen Alter (§ 3 Abs. 3) möglich. Für unterjährige Aufnahmen gilt § 16 Abs. 1.
§ 8 dieser Kindertagesstätten- und -gebührenordnung endet.
Gebührenpflicht. Dies gilt auch bei Krankheit oder Urlaub.
renpflicht nicht zum Ruhen. Das gilt auch für die Schließung der Kindertagesstätten aus Anlass der
Schulferien. Bei sonstigen Einschränkungen im Angebot des gebuchten Moduls gilt § 17 dieser
Satzung.
gen sowie Einschränkungen durch höhere Gewalt wie z. B. Katastrophen oder Krankheit des Per-
sonals ab 5 Tagen im Monat, an denen das gebuchte Modul nicht vollumfänglich angeboten werden
kann, anteilig für volle Tage und Stunden zurückerstattet bzw. bei längerer Dauer nicht erhoben,
wenn eine Einrichtung ersatzlos geschlossen wird und in den nachfolgenden Absätzen nichts
anderes bestimmt ist.
in einer anderen Gruppe der gleichen Einrichtung oder in einer anderen städtischen Einrichtung
eröffnet oder eine Notbetreuung angeboten, so erfolgt keine Erstattung der Gebühren.
Berechnung tageweiser Erstattung wird der volle Monat mit 20 Tagen zugrunde gelegt. Für die
Berechnung stundenweiser Erstattung werden die Stundensätze der entsprechenden Alters-
gruppe zugrunde gelegt. Für Kinder im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt
ist die 6-Stunden-Beitragsfreistellung (Betreuung bis 13:30 Uhr kostenfrei) bei der Berechnung
der Erstattung zu beachten.
Bei Fristversäumnis ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
meldeten Kindern per Überweisung.
bleibt von der Erstattungsregelung unberührt.
Monat zur Zahlung fällig.
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kindertagesstätten- und –gebührenordnung der Stadt Friedrichsdorf
vom 26. November 2021 mit Änderungen vom 09. Februar 2024 außer Kraft.
Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
verantwortlich. Der Hauptwohnsitz des Kindes und der Personensorgeberechtigten wird daher
vorausgesetzt. Wer in Friedrichsdorf wohnt bzw. ein Wohnraum baut, kauft oder mietet wird wie
„in Friedrichsdorf wohnend“ berücksichtigt und nach der unten folgenden Rangliste behandelt.
Dies gilt ebenfalls bei Verzögerung des Einzugstermins. Zuziehende Familien werden mit Nach-
weis (Mit-, Kaufvertrag usw.) bei der Platzvergabe berücksichtigt. Auswärtige Kinder werden
nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern stehen in der Rangliste am Ende.
krankung oder Tod, Drillings- und weitere Mehrlingsfamilien
oder zum Schutz des Kindes, die vom allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts festgestellt
wird.
lungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen usw., die vom allgemeinen Sozial-
dienst des Jugendamts festgestellt werden.
übernehmen oder in Ausbildung/Studium bzw. min. 6 Monate ein Praktikum absolvieren
(Nachweis erforderlich)
Angehörigen übernehmen oder in Ausbildung/Studium bzw. min. 6 Monate ein Praktikum
absolvieren (Nachweis erforderlich)
10. Auswärtige Kinder
rechtzeitig über die Vormerkzeit (15.02. des aufnehmenden Jahres). Die Information erfolgt über
Pressemitteilungen sowie per Aushang in allen Friedrichsdorfer Kindertagesstätten und Grund-
schulen und auf der Internetseite der Stadt.
(Einwohnermeldeamt) mit Hauptwohnung gemeldet sein.
Arbeitsplatzortes der Erziehungsberechtigten.
krankung oder Tod, Drillings- und weitere Mehrlingsfamilien
oder zum Schutz des Kindes, die vom allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts festgestellt
wird.
lungsrückstände, Verwahrlosungserscheinungen usw., die vom allgemeinen Sozial-
dienst des Jugendamts festgestellt werden.
übernehmen oder in Ausbildung/Studium bzw. min. 6 Monate ein Praktikum absolvieren
(Nachweis erforderlich)
eines Angehörigen übernehmen oder in Ausbildung/Studium bzw. min. 6 Monate ein
Praktikum absolvieren (Nachweis erforderlich)
zur Verfügung stehen. Schulpflichtige Kinder haben Vorrang!
Wahlrecht der Personensorgeberechtigten berücksichtigt.