Öffentliche Bekanntmachungen - Archiv

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Öffentliche Bekanntmachung
05.03.2025: Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf im Hochtaunuskreis

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. l S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und
Bestattungsgesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23. August 2018 (GVBl. S. 381) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedrichsdorf
in ihrer Sitzung am 27. Februar 2025 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofs-
ordnung beschlossen: 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Friedhofsordnung 
der Stadt Friedrichsdorf 
 
I. Allgemeine Vorschriften
 
§ 1 Geltungsbereich 
§ 2 Verwaltung des Friedhofes 
§ 3 Friedhofszweck und Bestattungsberechtigte 
§ 4 Begriffsbestimmung 
§ 5 Schließung und Entwidmung 
 
II. Ordnungsvorschriften 
 
§ 6 Öffnungszeiten 
§ 7 Nutzungsumfang 
§ 8 Sitzgelegenheiten 
§ 9 Gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof 
 
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften 
 
§ 10 Bestattungen 
§ 11 Nutzung der Leichenhalle 
§ 12 Grabstätte und Ruhefrist 
§ 13 Totenruhe und Umbettung 
 
IV. Grabstätten 
 
§ 14 Grabarten 
§ 15 Nutzungsrechte an Grabstätten 
§ 16 Grabbelegung 
§ 17 Verlegung von Grabstätten 
 
A. Reihengrabstätten 
 
§ 18 Definition der Reihengrabstätte 
§ 19 Maße der Reihengrabstätte 
§ 20 Wiederbelegung und Abräumung 
 
B. Wahlgrabstätten 
 
§ 21 Definition, Entstehung und Übergang des Nutzungsrechtes 
§ 22 Maße der Wahlgrabstätte 
 
C. Urnengrabstätten 
 
§ 23 Formen der Aschenbeisetzung 
§ 24 Definition der Urnenreihengrabstätte 
§ 25 Definition der Urnenwahlgrabstätte 
§ 26 Verweisungsnorm 
§ 27 Urnenwände 
§ 28 Feld für namenlose Urnenbeisetzungen und mit Namensnennung an einer 
        zentralen Stelle 
 
D. Weitere Grabarten 
 
§ 29 Rasengräber 
§ 30 Grabstätten im Trauerhain
 
V. Gestaltung der Grabstätten 
 
§ 31 Wahlmöglichkeit 
§ 32 Allgemeine Gestaltungsvorschriften 
§ 33 Besondere Gestaltungsvorschriften 
§ 34 Genehmigungserfordernis für Grabmale und -einfassungen 
§ 35 Standsicherheit, ungepflegte Gräber 
§ 36 Besondere Grabstätten 
§ 37 Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen 
 
VI. Herrichtung, Bepflanzung und Unterhaltung der Grabstätten 
 
§ 38 Bepflanzung von Grabstätten 
§ 39 Herrichtungsverpflichtung und friedhofswürdige Unterhaltung 
 
VII. Schluss- und Übergangsvorschriften 
 
§ 40 Übergangsregelung 
§ 41 Listen 
§ 42 Gebühren 
§ 43 Haftung 
§ 44 Ordnungswidrigkeiten 
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
§ 8 Sitzgelegenheiten
 
§ 8 erhält folgende Fassung:
 
Ruhebänke und Stühle sowie sonstige Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Einwilligung
der Friedhofsverwaltung an Grabstätten aufgestellt werden.
 
§ 12 Grabstätte und Ruhefrist
 
§ 12 Absatz 1 erhält folgende Fassung 
 
(1) Die Gräber werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der
    Friedhofsverwaltung ausgehoben, geöffnet und geschlossen. In begründeten Fällen
     sind mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung Ausnahmen zulässig.
 
§ 18 Definition der Reihengrabstätte 
 
§ 18 erhält folgende Fassung:
 
Reihengrabstätten sind Grabstätten für eine Erdbestattung. Sie werden der Reihe nach
belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein
Wiedererwerb des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung
des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche
beigesetzt werden.
 
§ 26 Verweisungsnorm 
 
§ 26 erhält folgende Fassung:
 
Die Vorschriften dieser Friedhofsordnung über Reihen- und Wahlgrabstätten für
Erdbestattungen gelten für Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten entsprechend,
soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
 
§ 45 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
§ 45 erhält folgende Fassung:
 
Die Vierte Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf tritt mit
dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. 
 
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit
maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Friedrichsdorf, 28. Februar 2025
 
Der Magistrat
der Stadt Friedrichsdorf 
 
 
 
Lars Keitel
Bürgermeister 

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